Aus dem Zürichberg vom 2. Juli 2015   150702_zuerichbergIn einem Postulat seitens SP und GLP wurde kürzlich im Zürcher Gemeinderat Folgendes gefordert: In Polizeimeldungen und sämtlicher Kommunikation der Stadtpolizei soll auf die Angabe der Nationalität von Täterinnen und Tätern verzichtet werden. Hierbei wird der Stadtrat aufgefordert zu prüfen, wie in den Polizeimeldungen und in der öffentlichen Kommunikation der Stadtpolizei auf die Angabe der Nationalität von Täterinnen und Tätern sowie von Opfern verzichtet werden kann, ausser sie sei für die begangene Tat speziell relevant. Als Juristin mit mehrjähriger Erfahrung auf Staatsanwaltschaft und Gericht kann ich hier nur den Kopf schütteln. Bereits vor zwölf Jahren in den Kriminologie-Vorlesungen bei Strafrechtsprofessor Martin Killias wurde mir klar, dass die Herkunft des Täters genauso wie das Alter und das Geschlecht für die Eruierung und Aufklärung von Verbrechen wichtig sind. Martin Killias, der übrigens auch SP-Mitglied ist, vergleicht die Situation gar mit der Zensur in der ehemaligen DDR, wo die SED-Regierung nur positive Nachrichten verbreitete. Gerade deshalb besorgten sich die Bürger ihre Informationen auf anderen Wegen. Die Bürgerinnen und Bürger haben meines Erachtens ein Anrecht darauf zu wissen, ob z.B. bei einem Raubüberfall dies nun ein Türke, ein Deutscher oder ein Schweizer war. Auch ist der Grund, dies zu verschweigen, nicht nachvollziehbar. Hat die Linke Angst, dass Fakten aufgezeigt werden, die mit ihrem Weltbild nicht zu vereinbaren sind? Das Unterschlagen der Nationalität nützt meiner Meinung nach nichts. Die Medien werden das Heimatland von Straftätern dann einfach von sich aus herausfinden. Von Versachlichung kann hier keine Rede sein. Das Nichtnennen schürt eher die Polemik und steigert den Unmut. Ausserdem berichten die Polizeimeldungen auch oft von Schweizer Kriminellen; hier wird ja keine Ausnahme gemacht. Eine Gegenmeinung zum rot-grünen Postulat könnte gar einen Schritt weitergehen und eine weitere Differenzierung nach eingebürgerten Schweizern fordern, wie die SVP schon mehrmals forderte. Der Schweizer Polizeikorps richtet sich heute nach den Richtlinien der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten. Diese empfehlen, bei Tatverdächtigen die Nationalität, wie sie im Pass steht, zu erwähnen. Die Strafprozessordnung verbietet eine Nennung der Nationalität nicht, somit ist auch aus juristischem Standpunkt nichts dagegen einzuwenden. Auch der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter erachtet die bisherige Methode für sinnvoll, so lange man auch Schweizer als solche ausweise: Streiche man die Herkunftsnennung, nehme man Kriminelle in Schutz. Schlussendlich kann man ja alle Informationen weglassen, oder auf eine Pressemeldung ganz verzichten. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Postulat im Gemeinderat keine Mehrheit finden wird. Auch an einer kürzlichen medialen Umfrage waren übrigens 75 Prozent der Leser für die Nennung der Nationalität bei Straftaten. Nina Fehr Düsel, Gemeinderätin SVP 7 und 8]]>