Der Sicherheitsaspekt und die Privatsphäre als eines der wichtigsten bürgerlichen Anliegen sind aktueller denn je. Sei dies die persönliche Sicherheit der Städter, sich auf der Strasse zu jeder Tageszeit bewegen zu können, oder auch das erhöhte Sicherheitsbedürfnis aufgrund rasant zunehmender elektronischer Medien. Wird jemand kriminell und weist Vorstrafen auf, wird hingegen der Datenschutz des potentiellen Täters oft gewichtiger als der Opferschutz und das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit eingestuft. So darf aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes in den polizeilichen Datensammlungen und Suchsystemen oft nicht nachgeprüft werden, ob ein Krimineller Vorstrafen aufweist. Dies, obwohl bei vorliegendem Tatverdacht viele Delikte verhindert werden könnten, wie die Vergangenheit schon mehrfach gezeigt hat. Dies ist nicht mehr verhältnismässig. Täterschutz darf nicht über den Opferschutz gestellt werden. Bei meinen berufsbedingten Einblicken in Verwaltung, Gericht und Staatsanwaltschaft traten diese Schranken sehr oft zutage. Die Reform des Strafrechts mit dem überspitzten Datenschutz und der Einführung von lediglich bedingten Strafen und Massnahmen wurde von vielen Fachexperten verfochten. Der Resozialisierungseffekt ist ein wichtiger Aspekt, aber der Abschreckungseffekt muss wieder stärker gewichtet werden. Gerade im Jugendstrafrecht, wo lediglich Massnahmen ausgefällt werden können, ist in Zukunft sicherzustellen, dass diese zielorientiert sind. Die Massnahme soll darauf abzielen, dass der Täter sich baldmöglichst wieder im Alltag zurechtfinden kann und vor allem nicht mehr rückfällig wird! Luxustherapien in nicht bewilligten Anstalten sind hier sicherlich nicht zielgerecht; gemeingefährliche und renitente Täter müssen verwahrt werden. Der dringende Handlungsbedarf wurde von allen Lagern nun zu Recht aufgeworfen. Fazit bleibt: Der redliche Bürger soll sich weiterhin und überall sicher bewegen können – sei es auf der Strasse oder im Datenverkehr – und hierfür werde ich mich einsetzen.