Seit dem 1. Juli 2016 ist das für den öffentlichen Raum geltende Verhüllungsverbot im Kanton Tessin in Kraft. Und dies bereits mit Erfolg. Die Verschleierung gehört nicht zu unserer Kultur. Das Gesetz schützt unsere Werte, die Gleichberechtigung von Frau und Mann. Ausserdem ist das Gesicht ein wichtiges Erkennungsmerkmal. Die Durchsetzung des Gesetzes hat sich für die Polizei bislang als problemlos erwiesen. Entgegen jeglicher vorangegangener Angstpropaganda hat sich das Verhüllungsverbot auch in keiner Hinsicht negativ auf den Tourismus ausgewirkt. Im Tessin konnte man inzwischen Polizeikontrollen von gänzlich verschleierten Frauen beobachten, bei denen die Frauen ihre Verschleierung ablegten und sich sogar für die Missachtung des Gesetzes entschuldigten. Das Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum hat somit den Praxistest bestanden. Sofern der politische Wille gegeben ist, ist das Verhüllungsverbot problemlos durchführbar und wird auch von ausländischen Gästen akzeptiert. Die Tessiner Polizei ist verpflichtet, Frauen mit Ganzkörperschleiern (Burka) oder Gesichtsschleiern (Niqab) im öffentlichen Raum anzusprechen, auf das Gesetz aufmerksam zu machen und bei Nichtbeachten entsprechend zu büssen. Gemäss Recherchen hat es im ersten Monat seit Inkrafttreten des Gesetzes insgesamt sechs Fälle gegeben. Die im Vorfeld der neuen gesetzlichen Regelung speziell geschulten Beamten seien auf die Frauen zugegangen und diese hätten Verständnis gezeigt. Auch die Übernachtungszahlen stimmen die Tessiner Touristiker zuversichtlich. Trotz des viel diskutierten Burkaverbots sind die Logiernächte von Gästen aus dem arabischen Raum dieses Jahr rund 20 Prozent höher als im vergangenen Jahr. Und 2015 verzeichnete der Kanton bereits 45’000 Logiernächte von arabischen Gästen. Somit sind die Bedenken der Rotgrünen definitiv ohne Substanz. Zuspruch für ein Verbot gibt es vereinzelt sogar von dieser Seite, wie unter anderem von Mario Fehr. Das Egerkinger Komitee hat eine Unterschriftensammlung gestartet für die eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot», welche ein landesweites Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum verlangt. Die Behandlung des Vorstosses in den eidgenössischen Räten steht noch bevor. Eine Verschleierung in der Schweiz widerspricht unseren liberalen Werten, unserem Sicherheitsempfinden und unserem Frauenbild. Nicht zuletzt passen auch wir uns der Kultur des Reiselandes an, wenn wir im Ausland sind. Dies kann auch von den Anderen erwartet und verlangt werden. Nina Fehr Düsel