Zürcher Bote, 21.7.2017
Die Verbandelungen zwischen der privaten Sozialindustrie und ihren staatlichen Auftraggebern funktionieren bekanntlich bestens. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Gemeinden nur zahlen, nicht aber mitreden können. Folglich braucht es zwingend Gesetzesänderungen, sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene. Verschiedene Vorstösse hat die SVP bereits eingereicht. Den Gemeinden als den kleinsten, aber nach wie vor effizientesten Staatseinheiten müssen im Sozialbereich wieder vermehrt Kompetenzen zugestanden werden.
Fakt ist: Immer mehr Personen leben von Sozialhilfe und jeder zweite davon hat einen ausländischen Pass. Wer einmal in der Sozialhilfe drin ist, bleibt immer länger davon abhängig. Die Sozialarbeiter-Stunde kostet zwischen 120 Fr. und 160 Fr., und dies zahlt immer der Steuerzahler.
Die Sozialhilfe bedarf einer neuen Ausrichtung. Die Bemühung um Eingliederung muss im Zentrum stehen. Alle Automatismen, die ohne Gegenleistung der Betroffenen zu ungerechtfertigten staatlichen Leistungen führen, sind abzuschaffen.
Auch gibt es verschiedene Gerichtsurteile, welche sich störend und kostspielig auf die Praxis im Sozial- und Asylwesen auswirken. Was im Asylgesetz steht, was mit dem völkerrechtlichen Refoulement-Verbot oder Folter-Verbot unbestritten ist, ist längst bedeutungslos. Dank der Gerichtspraxis und der Praxis in den Ämtern können Tausende bleiben und von einem Sozialstaat profitieren, zudem sie nichts beigetragen haben – und mit grosser Wahrscheinlichkeit auch nie etwas beitragen werden.
Für die lokale Verwaltung ist die Eingliederung von Personen mit völlig anderem kulturellen Hintergrund gar nicht selbst zu bewältigen. Also wird die Aufgabe ausgelagert an die Integrationsindustrie, wo bereits Dutzende von Millionen umgesetzt werden. So werden heute kostspielige Kurse und Arbeitsintegrationsprogramme angeboten, welche von früheren Einwanderergenerationen nicht benötigt wurden.
Es kann sein, dass ein abgewiesener Asylbewerber, beispielsweise aus Eritrea, finanziell besser gestellt ist als ein AHV-Rentner. Die Sozialkosten laufen auch im Ver- gleich mit den reinen AHV-Renten aus dem Ruder und müssen gesenkt werden.
Eines ist klar: Im heutigen System fehlen die Anreize und damit auch die Motivation vieler Sozialhilfebezüger, wieder ins Erwerbsleben einzusteigen. Die heutige Sozialhilfe im Kanton Zürich schafft offensichtlich falsche Anreize. Arbeit muss sich wieder lohnen und die Kostenexplosion muss gestoppt werden!