Am 1. Januar 2018 trat auf Bundesebene das revidierte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Dies will der Zürcher Regierungsrat zum Anlass nehmen, um das bewährte System zu ändern. Im Zentrum steht offenbar das Ansinnen, einen Rechtsanspruch auf das Bürgerrecht zu schaffen.
Die Informationen des Regierungsrats zu dieser Verordnung sind falsch und irreführend. Es war nie Sinn der Revision des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes, dass die Einbürgerungen nach «einheitlichen Regeln und objektiven Kriterien» zu erfolgen hätten; man wollte lediglich die Mindestanforderungen klären. Im Rahmen dieser Gesetzesrevision war stets klar, dass an der bestehenden Kompetenzordnung nichts verändert werden soll.
Kantone und Gemeinden haben auch künftig das Recht, strengere Kriterien anzuwenden.Die Einbürgerung stellt das Ende eines Integrationsprozesses dar.
Es wäre falsch und auch nicht im Sinne des Bundesgesetzgebers, mit lascheren Einbürgerungskriterien die Integration zu beschleunigen. Bestrebungen, einen Rechtsanspruch auf den Schweizer Pass zu schaffen, wurden im Kanton Zürich bereits vor über fünf Jahren diskutiert und in der Volksabstimmung vom März 2012 abgelehnt.
Fakt ist: Einen Rechtsanspruch auf den Schweizer Pass darf es nicht geben. Die SVP setzt sich dafür ein, dass nur Personen eingebürgert werden, welche unsere Sprache beherrschen, unsere Rechtsordnung beachten und unserer Kultur positiv gegenüberstehen. Die Einbürgerung soll auch künftig den Abschluss einer erfolgreichen Integration darstellen.
Die Justizdirektorin wies jedoch letztes Jahr die Gemeinden an, möglichst viele Ausländer noch rasch einzubürgern, bevor die vermeintliche Verschärfung in Kraft tritt. Man erinnere sich an den Brief, welchen Stadtpräsidentin Mauch vor einem Jahr an Einbürgerungswillige in Zürich proaktiv verschickt hat.
In Anbetracht der beschlossenen Bürgerrechtsverordnung ist davon auszugehen, dass auch die bevorstehende Revision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes in die falsche Richtung getrieben wird.
Die SVP hat deshalb selbst eine Vorlage für ein kantonales Bürgerrechtsgesetz ausgearbeitet und legt diese dem Regierungsrat zur Übernahme vor.
Die SVP fordert ausserdem in vier Parlamentarischen Vorstössen im Kantonsrat, dass Bürgerrechtsbewerber unsere Rechtsordnung einhalten, ausreichende Sprachkenntnisse vorweisen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und seit fünf Jahren in der Gemeinde wohnen müssen. Bleiben wir dran. Die Einbürgerung soll auch künftig den Abschluss einer erfolgreichen Integration darstellen.
Der Mittelstand und das Gewerbe sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Ich betreue als Versicherungsjuristin sehr viele KMU. Die KMU sind eine Erfolgsgeschichte für die Schweiz; doch leider geraten diese immer mehr unter die Räder.
Denn das Gewerbe, die KMU und die Wirtschaft müssen immer mehr bürokratische Auflagen und Vorschriften erfüllen. Jeder Gewerbetreibende kann ein Lied davon singen. Selbst eine Tafel oder ein Stuhl draussen bedürfen einer Bewilligung. Zu viele Steuern und Abgaben vernichten KMU und somit unsere Arbeitsplätze und Zukunftsperspektiven. Es ist nicht zu vergessen, dass viele KMU auch Lehrstellen anbieten und das Dorfleben attraktiv halten. Ohne Geschäfte, Firmen und Vereine gibt es kein Leben mehr.
Die SVP ist grundsätzlich die einzige Partei, die sich für das Gewerbe einsetzt. Doch auch durch rigorose Verkehrsvorschriften wird das Gewerbe behindert. Denn Zulieferer und Lieferanten sind auf die funktionierende Verkehrsachsen für den MIV angewiesen.
Vor allem in städtischen Gebieten wird der Verkehr immer mehr verlangsamt und Parkplätze werden abgebaut. Das schadet allen Arbeitenden und dem Gewerbe. Viele Strassen werden systematisch mit Geschwindigkeitsreduktionen belegt. Leider nicht nur auf Quartierstrassen, sondern auch auf Hauptachsen. Begründet werden diese Beschränkungen mit theoretischen Lärmberechnungen.
Die Massnahmen sollen eine Verbesserung für den Lärmschutz bringen. Anscheinend zeigen diese Tempolimiten aber wenig Wirkung. Auf verschiedene Anfragen konnte der Stadtrat keine schlüssigen Antworten geben.
Der Stadtrat wird nun beauftragt, bei Temporeduktionen mit Begründung der Lärmschutzmassnahmen auf diesen Strassenabschnitten physische Lärmmessungen durch eine unabhängige Stelle vornehmen zu lassen. Wo keine signifikanten Verbesserungen erreicht werden konnten, sollen die Temporeduktionen rückgängig gemacht werden. Ebenfalls sollen die erhobenen Messdaten in einem jährlichen Bericht aufgezeigt werden. In diesem Bericht soll auch ersichtlich sein, bei welchen Strassenabschnitten die Temporeduktionen eine Lärmverbesserung erzielten und welche auf den ursprünglichen Zustand hergestellt wurden.
Fakt ist: Die SVP setzt sich dafür ein, dass das Gewerbe und die Wirtschaft nicht geschwächt werden, Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht zerstört werden und der Bevölkerung nicht immer weniger Geld zum Leben bleibt. Arbeiten soll sich noch lohnen.
Mit tiefen Steuern, weniger Bürokratievorschriften und einem fliessenden Verkehr können wir KMU am meisten unterstützen. Bleiben wir dran!