Der Tagesanzeiger, 20.6.18 Bürgerliche wettern gegen den Umgang Zürichs mit Besetzern. Doch neue Zahlen zeigen: Die Praxis hat sich bewährt. Das Haus an der Baslerstrasse 71 in Zürich-Altstetten war nur wenige Stunden besetzt, da erschien die Spezialeinheit: Die Stadtpolizisten bohrten ein Loch in die verbarrikadierte Tür und setzten die 14 Besetzer mit Reizgas ausser Gefecht. Diese warfen Gegenstände und besprayten die Beamten mit Feuerlöscherschaum. Der Vorfall vom letzten Februar zeugt von Kompromisslosigkeit – auf beiden Seiten. Dass die Polizei in Altstetten rasch und konsequent zur Räumung schritt, habe daran gelegen, dass sich zum Zeitpunkt der Besetzung noch Mieter im Haus befunden hätten, so die Polizei. Die Besetzer, darunter vier Frauen, müssen sich zurzeit im Rahmen einer eigentlichen Prozessserie vor Bezirksgericht verantworten. Für Nina Fehr Düsel reicht dieses Vorgehen nicht. Der Rechtsstaat hat gemäss der SVP-Kantonsrätin «kapituliert». Zumindest in der Stadt, in der seit Jahren «unhaltbare Zustände» herrschen würden. Fehr Düsel, die gemäss Eigenaussage «die Sorgen der Bevölkerung ernst nimmt», hat «mit zahlreichen Anwohnern von besetzten Arealen und Polizisten gesprochen». Ihr Eindruck lasse keine Zweifel zu: «Die Stadt tut zu wenig.» Sie verweist auf nicht berücksichtigte Lärmklagen, verursacht durch Besetzer, die von der Stadt jahrelang geduldet und zu allem Überfluss auch noch kostenlos mit Wasser und Strom versorgt würden. Um das angebliche Versagen der städtischen Behörden zum Ausdruck zu bringen, greift Fehr Düsel zu drastischen Vergleichen: «Das zeugt von Zuständen wie in einer Bananenrepublik.» Dem ehemaligen Polizeivorsteher Richard Wolff (AL), bis letzten Juni im Amt, wirft sie Untätigkeit und übermässige Toleranz vor.

Weniger Besetzungen

Tagesanzeiger.ch/Newsnet liegen erstmals detaillierte Zahlen zu den Zürcher Hausbesetzungen vor – und diese zeichnen ein anderes Bild. Hausbesetzungen sind in den letzten Jahren, also auch unter Wolff, seltener geworden. 2013 wurden in der Stadt insgesamt 77 Liegenschaften besetzt, viele davon nur während weniger Tage. Bis 2016 gab es nur noch 37 Besetzungen, wobei im letzten Jahr wiederum ein kleiner Anstieg auf 51 Besetzungen zu verzeichnen ist. Letzteres könnte mit einem Besetzertrend zu tun haben: den Sauvages. Gebäude werden zunehmend für einen Abend oder ein Wochenende besetzt. Nach erfolgter Party ziehen die Besetzer wieder ab. Ein Grund für die Abnahme liegt auch am Zwischennutzungstrend. Firmen vermitteln professionell und ermöglichen Hausbesitzern ein befristetes, lukratives Geschäft. Auffallend ist die relativ geringe Zahl der Strafanträge, die Hausbesitzer erstatten. Letztes Jahr kam es bei 51 Besetzungen zu 22 Anträgen. In 7 Fällen wurde anschliessend geräumt, in 15 Fällen blieb es bei einer Personenkontrolle. Meistens können sich Liegenschaftsbesitzer und Besetzer per Dialog einigen. Es wird eine mündliche Frist festgelegt oder ein Gebrauchsleihvertrag zur legalen Zwischennutzung abgeschlossen. Einige Besetzer hinterlegen gar Kautionen: Bei der Besetzung des Binz-Areals, die bis 2013 dauerte, handelte es sich um 20’000 Franken. Gleichwohl will eine parteiübergreifende Allianz von Kantonsräten, darunter Fehr Düsel, der Stadt einen anderen Umgang mit Hausbesetzern vorschreiben. Weil ihrer Ansicht nach die rot-grüne Stadtregierung das Problem nicht in den Griff kriegt, soll der bürgerliche Kantonsrat einschreiten. Gleich mehrere Vorstösse wurden unter Fehr Düsels Federführung eingereicht. Zuerst formulierte sie mit FDP-Politikern eine Motion, die der Polizei eine Räumungsfrist von 48 Stunden vorschreiben soll. Es handelt sich um eine Forderung, die knackig klingt, nach ­Ansicht der Stadtpolizei jedoch kaum praktikabel ist. Polizeivertreter – auch solche aus den Reihen der SVP – mobilisierten im Kantonsparlament heftig gegen die Frist, da sie für die polizeiliche Arbeit ganz und gar kontraproduktiv sei. Die FDP zog im letzten Moment ihre Unterstützung zurück. Die Motion scheiterte.

Neuer Vorstoss, doppelte Frist

In der Zwischenzeit lancierte Fehr Düsel mit FDP- und CVP-Vertretern eine parlamentarische Initiative. Diesmal fordern sie eine Frist von 72 Stunden. «Aus persönlichen Gesprächen» ist sich Nina Fehr Düsel sicher, dass sich «viele Polizisten» eine entsprechende Frist wünschen. Auf Anfrage kann die SVP-Politikerin allerdings keinen Stadtpolizisten nennen, der dem TA Auskunft geben könnte. Die Stadtpolizei hält nichts von einer fixen Räumungsfrist – egal, wie viele Stunden diese beträgt. «Die Polizei muss sich auf die besonderen Gegebenheiten jedes Einsatzes einstellen können, auch um die eigenen Leute zu schützen», sagt Mathias Ninck, Sprecher des Zürcher Sicherheitsdepartements. Mit der Frist verliere die Polizei ihre Flexibilität. «Sie zwingt sie zum Handeln, was vielleicht gar nicht sinnvoll ist, weil man mit einem milderen Mittel das Ziel erreicht.» Unterstützung erhält die Polizei von Armin Stähli. Der Jurist und wissenschaftliche Mitarbeiter der Universität St. Gallen hat Zürichs Hausbesetzerszene eingehend untersucht. Sein Fazit: «Das Problem ist kleiner, als es von aussen scheint.» Eine Räumungsfrist hält Stähli für wenig praktikabel. Nur eine kleine Minderheit verhalte sich renitent oder gar gewalttätig. Die Studie, die in diesem Jahr erschien, teilt die Besetzerszene in Gruppen ein. Demnach besteht sie grösstenteils aus ideologisch motivierten Personen, denen etwa die Profitmaximierung auf dem Wohnungsmarkt widerstrebt. Darunter Studierende oder Künstler, die in der Regel kooperationswillig seien. In derselben Gruppe gebe es auch «überzeugte Marxisten und Linksextremisten, die Besetzungen als Teil einer ideologischen Revolution betrachten». Sie würden teilweise gewaltsamen Widerstand leisten. Unter den Besetzern seien auch wenige Obdachlose. Migranten und Sans-Papiers, die etwa in der Genfer Szene zahlreich vorkommen würden, sind gemäss Stähli in Zürich nur eine kleine Minderheit. Der heutige Umgang mit Hausbesetzungen wurde vor über 20 Jahren durch eine bürgerliche Regierung etabliert. Eine Räumung läuft mehrstufig ab: Wenn die Polizei über eine Besetzung in Kenntnis gesetzt wird, nimmt sie zuerst Kontakt zum Eigentümer auf. Es wird ihm die Möglichkeit eines Strafantrags wegen Hausfriedensbruch mitgeteilt. Der Eigentümer erhält zudem Ratschläge, wie er sein Objekt unattraktiv machen kann: Strom und Wasser abstellen, sanitäre Installationen, Küchen und Fenster demontieren. Für eine allfällige Räumung muss nebst einem Strafantrag eine der drei Voraussetzungen gegeben sein: eine Abbruch- respektive Baubewilligung, eine Neunutzung für die Zeit nach der Räumung oder eine Gefährdung von Sicherheit und Denkmalschutz durch die Besetzung. Die Kantonsräte wollen mit ihrer parlamentarischen Initiative die Hürden tiefer legen. Eine ausstehende Abbruch- oder Baubewilligung oder eine fehlende Neunutzung sollen nicht mehr als Räumungshindernis gelten. Für Erstunterzeichnerin Fehr Düsel ist baldiges Handeln zwingend: Ein nächstes Koch-Areal sei nur «eine Frage der Zeit». Angesprochen auf persönliche Begegnungen mit Hausbesetzern, sagt die heute in Küsnacht lebende Fehr Düsel, sie habe noch nie negative Erfahrungen mit Hausbesetzern gemacht. Dabei hat sie immerhin 15 Jahre lang in der Stadt Zürich gewohnt.]]>