Lokalinfo, 6. Dezember 2018
Gemeinsam mit zwei weiteren Kantonsräten hat die Küsnachterin Nina Fehr Düsel beim Regierungsrat eine Anfrage eingereicht. Darin stellt sie den Hafturlaub für Sexualstraftäter infrage.
Wie aus Medienberichten der letzten Monate hervorgehe, würden immer wieder Sexualstraftäter sowie andere gemeingefährliche Täter in Freiheit gelangen und es werde ihnen damit Gelegenheit gegeben, weitere Taten zu begehen, schreiben die drei Kantonsräte Nina Fehr Düsel (SVP), Claudio Schmid (SVP) und Maria Rita Marty (EDU) an die Zürcher Regierung. Die drei Parlamentarier kritisieren: «Vielfach wird bereits die Verwahrung dieser Täter nicht geprüft und es wird in fahrlässiger Weise Hafturlaub oder sogar der offene Vollzug gewährt. Ein solches Vorgehen erscheint im Lichte des Schutzes der Gesellschaft als nicht nachvollziehbar.» Das Wohlbefinden des Täters scheine den Vollzugsbehörden wichtiger zu sein als der Schutz der Bevölkerung, heisst es weiter.
Rückfällig gewordener Täter
Die drei Ratsmitglieder verweisen in diesem Zusammenhang auf den aktuellen Fall William W., welcher wegen Sexualdelikten an fünf Kindern verurteilt worden ist und derzeit wieder in Freiheit lebt. Obwohl beim erwähnten Täter eine mittelgradige bis hohe Rückfallgefahr festgestellt worden war, wurde er in den offenen Strafvollzug gesetzt. Nun ist der Verurteilte angeblich wieder rückfällig geworden. Diese Tatsache ruft bei den drei Unterzeichnenden diverse Fragen auf. Unter anderem wollen sie wissen, in wie vielen Fällen im Kanton bei Sexualstraftätern im Zeitraum der letzten vier Jahre die Verwahrung geprüft worden ist – und bei wie vielen Prozenten der geprüften Fälle eine Verwahrung auch tatsächlich angeordnet worden ist.
Gesetzliche Zulässigkeit prüfen
Weiter setzen sie ein grosses Fragezeichen hinter den offenen Vollzug: Ist ein solcher für Täter, bei denen eine Rückfallgefahr nicht verneint werden kann, mit dem Strafgesetzbuch vereinbar?
Der Regierungsrat hat nun Zeit bis Ende Februar, zu den Fragen
Stellung zu nehmen. (ks.)