Zürcher Bote, 18. Oktober 2019

Der SVP ist es ein besonderes Anliegen, dass wir in einer sicheren, freien Schweiz aufwachsen und leben können. Sicherheit und Freiheit gehören untrennbar zusammen, denn ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit.

Darum kämpfen wir einerseits für eine freie, selbstbestimmte Schweiz. Unsere direkte Demokratie darf nicht angetastet werden.

Das unselige Rahmenabkommen, das uns fremdes Recht in zentralen Bereichen aufbürdet und uns dem Europäischen Gerichtshof unterstellt – und mit dem uns Brüssel Strafmassnahmen auferlegen kann – muss deshalb mit aller Kraft verhindert werden. Anderseits kämpfen wir für mehr Sicherheit. Zur Sicherheit – sie ist meines Erachtens die erste Staatsaufgabe – gehören sichere Arbeitsplätze (auch für über 50-Jährige), eine sichere AHV, eine gute Schulund Berufsbildung und eine glaubwürdige Armee.

Und zur alltäglichen Sicherheit gehört selbstverständlich der Kampf gegen die Kriminalität – durch eine geregelte Zuwanderung, durch sichere Grenzen und durch wirksame Strafen gegen Kriminelle.

Kampf der Kriminalität

Im Kantonsrat haben wir zu diesem Thema bereits mehrere Vorstösse eingereicht, so z.B. für die rasche Auflösung von Hausbesetzungen und rechtsfreien Räumen. Der neueste Vorstoss, welcher ich zusammen mit Valentin Landmann formuliert habe, verlangt eine Anpassung des Jugendstrafrechts mit der zentralen Bestimmung, dass der Richter bei schweren Gewaltverbrechen das Erwachsenenstrafrecht anwenden kann, wenn der Täter das 17.Altersjahr vollendet hat. Zudem soll der Freiheitsentzug für jugendliche Straftäter von maximal vier auf sechs Jahre erhöht werden.

Fast täglich liest man in der Zeitung von Gewaltdelikten durch Jugendliche und junge Erwachsene, wie auch kürzlich am Bahnhof Dübendorf.

Fakt ist: Die Täter werden immer jünger, und das Ausmass der Gewalt steigt. Auch die Gewalt gegen Beamte nimmt zu. Beim Zürcher Utoquai – einem beliebten Treffpunkt von Jugendlichen – wurden gar Rettungssanitäter und die Feuerwehr im Einsatz behindert. Derartige Vorfälle haben sich in diesem Jahr gehäuft. Bei Gewaltdelikten beträgt der Ausländeranteil gemäss Kriminalstatistik zwei Drittel.

Mängel im Strafrecht beheben

Unser Strafrecht wird den aktuellen Gegebenheiten nicht mehr gerecht. Zum einen werden – vor allem bei Gewaltdelikten – zu milde Strafen ausgesprochen. Die Behörden stossen mit dem aktuellen Jugendstrafrecht schnell an ihre Grenzen. Zu milde Urteile und der lasche Vollzug sorgen dafür, dass die abschreckende Wirkung fehlt. Es braucht Strafen und Massnahmen, aber ein teurer Therapielastiger Vollzug ist nicht immer sinnvoll. Nicht nur der Fall Carlos hat dies klar aufgezeigt. Fazit: Im Bereich Jugendstrafrecht sind Verschärfungen angezeigt, so dass in schweren Fällen auch das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden kann.