Tages-Anzeiger, 31.05.21

Eine Mehrheit des Kantonsparlaments will nicht zulassen, dass auch Personen mit einer C-Bewilligung die Polizeiausbildung machen können.

Eben erst hat der Zürcher Stadtrat beschlossen, dass die Stadtpolizei neu auch Personen mit einer C-Bewilligung zur Ausbildung zulässt. Ganz für Ausländerinnen und Ausländer öffnen will er die Polizei aber nicht: Für eine definitive Anstellung verlangt die Stadtregierung weiterhin das Schweizer Bürgerrecht. Dem Kantonsrat geht selbst diese Öffnung zu weit: Er hat am Montag mit 91 Stimmen eine parlamentarische Initiative (PI) der SVP überwiesen, die für alle Korps im Kanton dieselbe Regel fordert: Sämtliche Angehörigen der Polizei müssen Schweizer Bürgerin oder Bürger sein.

«Wir wollen keine Verwässerung der Regeln, wie sie die Stadt Zürich plant», begründete Nina Fehr Düsel ihren Vorstoss. Die SVP erhielt Unterstützung von der FDP, der Mitte sowie der EVP. «Wer das Gewaltmonopol des Staates ausübt, soll Bürger dieses Staates sein», sagte Markus Schaaf (EVP) und sprach damit auch für den Verband der Kantonspolizei Zürich, dessen Präsident er ist.

SP, AL, GLP und Grüne hielten umsonst dagegen, indem sie unter anderem auf die guten Erfahrungen in fünf Kantonen hinwiesen, die Ausländerinnen und Ausländer zulassen; in Basel-Stadt zum Beispiel ist der Polizeidienst ohne Schweizer Pass schon seit 1997 möglich.

Die PI wird nun in einer Fachkommission beraten, worauf diese dem Ratsplenum Antrag auf Annahme oder Ablehnung stellen wird. Der definitive Entscheid des Kantonsrats steht also noch aus. Angesichts des Abstimmungsresultats vom Montag ist aber zu erwarten, dass die Zulassungsbedingungen bei der Polizei im Kanton Zürich unverändert bleiben werden.