NZZ, 6.12.2021

Das kantonale Parlament diskutierte am Montag darüber, ob Ausländer Polizisten werden sollen oder nicht.

In Basel-Stadt dürfen Ausländerinnen und Ausländer als Polizisten arbeiten, in Genf ebenso. Und in Winterthur konnten Migranten mit Niederlassungsbewilligung C bisher immerhin das erste Jahr der Polizeiausbildung absolvieren. Auch der rot-grün dominierte Zürcher Stadtrat wollte Ausländerinnen und Ausländer zur Polizeiausbildung zulassen.

Daraus wird aber nichts. Die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat hat am Montag eine parlamentarische Initiative angenommen, die das kantonale Polizeiorganisationsgesetz um eine neue Bestimmung ergänzt. Demnach müssen die Angehörigen der Polizei vom Beginn der Ausbildung an über das Schweizer Bürgerrecht verfügen. Die neue Regelung gilt auch für die Städte Zürich und Winterthur.

Die SVP-Kantonsrätin und Initiantin Nina Fehr Düsel (Küsnacht) begründete das Anliegen damit, dass der Schweizer Pass eine Grundvoraussetzung dafür sei, die Staatsgewalt auszuüben. Dies solle bereits für die Ausbildung gelten. Zudem würden unterschiedliche Zulassungsregeln Verschiebungen zwischen den Korps erschweren.

FDP unterstützt SVP

Rückendeckung bekam Fehr Düsel von der FDP-Kantonsrätin Angie Romero (Zürich). «Wer für einen Staat handeln will, sollte bereit sein, dem Staat anzugehören.» Die Diversität im Polizeikorps sei bereits heute gewährleistet, und einen Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern gebe es nicht.

Eine andere Haltung vertrat Florian Heer (Grüne, Winterthur), der einen Minderheitsantrag auf Nichteintreten gestellt hatte. «Es gibt keinerlei sachliche Argumente dafür, dass hier überhaupt ein Handlungsbedarf besteht», sagte Heer. In Winterthur, wo Ausländerinnen und Ausländer bereits seit Jahren zur Ausbildung zugelassen seien, bestünden keinerlei Probleme. «Der Pass ist keine menschliche Eigenschaft, und es sind menschliche Eigenschaften, die Polizisten zu guten Polizisten machen.»

Heer gab auch zu bedenken, dass die Bedürfnisse der betroffenen Gemeinden ignoriert würden. Ähnlich argumentierte der AL-Kantonsrat Markus Bischoff (Zürich): «Sie treten hier einen fundamentalen Grundsatz unseres Staates mit Füssen: die Gemeindeautonomie.»

Davon liessen sich die Bürgerlichen, die sonst selber gerne mit dem Föderalismus argumentieren, nicht beeindrucken. Die Debatte glich jener von Ende Mai, als der Rat zum ersten Mal über den Vorstoss von Nina Fehr Düsel diskutiert hatte. Damals ging es darum, ob Angehörige der Polizei über das Schweizer Bürgerrecht verfügen sollen – nicht aber um die konkrete Frage, ob sie bereits während der Ausbildung einen roten Pass besitzen sollen.

Zürcher Stadtrat blitzt ab

Nachdem der Zürcher Stadtrat im Mai verkündet hatte, künftig auch Aspiranten mit einer Niederlassungsbewilligung C in die Polizeischule aufnehmen zu wollen, passte Fehr Düsel ihre Initiative an. Sie wurde von der FDP und der EVP mitunterzeichnet. Die zuständige Kommission beantragte dem Kantonsrat mit 9 zu 5 Stimmen, dem Vorstoss in geänderter Form zuzustimmen.

Unterstützt wurde er auch vom Regierungsrat. Der Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) bezeichnete in seinem Votum die Pläne des Zürcher Stadtrates als «kümmerlichen Kompromiss», der niemandem diene. Im Grunde sei es der Zürcher Stadtregierung darum gegangen, Ausländer mit einer C-Bewilligung als Polizisten zuzulassen.

Dagegen hatte sich der Kantonsrat bereits im Mai mit der Überweisung der ursprünglichen Initiative ausgesprochen. Und auch am Montag stimmte der Rat ihr in geänderter Form mit 93 zu 73 Stimmen zu.