Zürcher-Bote, 10.06.22

Die Versammlungsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht für jede Demokratie. Sie beinhaltet das Recht, Kundgebungen einzuberufen, sich zu versammeln und friedlich zu demonstrieren.

Zusammenkünfte, bei denen Gewaltakte verübt werden oder anderweitig gegen die Rechtsordnung verstossen wird, gehören allerdings nicht dazu. Die dafür verantwortlichen Personen müssen zur Rechenschaft gezogen werden können. Es ist nicht in Ordnung, wenn die Steuerzahler für Ausschreitungen und Vandalismus zahlen müssen.

Bewilligungspflicht für Demonstrationen

Unbewilligte Demonstrationen lösen oft ausserordentliche Polizeikosten von mehreren Hunderttausend Franken aus. Die Stadt Zürich (und Winterthur) verzeichnet seit einigen Jahren einen massiven Anstieg an Protestaktionen, von denen viele unbewilligt sind. Alleine die illegalen Strassenblockaden von Extinction Rebellion im Oktober 2021 verursachten Kosten von 684578 Franken, die schlussendlich der Steuerzahler berappen musste.

Auch die volkswirtschaftlichen Kosten – sei es durch die Blockierung des Verkehrs oder weil auf der Demonstrationsroute die Läden schliessen müssen – sind oftmals beträchtlich. Daher ist es wichtig, dass Demonstrationen stets bewilligt werden müssen. So behält die Polizei die Übersicht, und unerwünschte Auswirkungen können vermieden werden.

Für verursachte Kosten geradestehen

Bei illegalen Demonstrationen und Kundgebungen sind Krawalle und Sachbeschädigungen leider an der Tagesordnung. Wer illegale Kundgebungen oder Veranstaltungen durchführt, soll künftig zur Kasse gebeten werden, gemäss dem Verursacherprinzip. Es braucht hierfür eine solide Grundlage im Zürcher Polizeigesetz, welche nicht nur bei Grobfahrlässigkeit gilt und in der Praxis auch angewendet wird. Auch ein entsprechender Vorstoss im Kantonsrat fordert eine Überprüfung der Grundlage im Zürcher Polizeigesetz.

Stört jemand bewilligte Demonstrationen oder andere Veranstaltungen und führt dies zu Sachbeschädigungen oder anderen rechtswidrigen Handlungen, müssen die verantwortlichen Personen für die daraus entstehenden Kosten sowie für die Kosten des dafür notwendigen Polizeieinsatzes aufkommen. Es ist ein Skandal, dass Chaoten immer wieder legale Demonstrationen oder Veranstaltungen stören und der Steuerzahler am Schluss dafür aufkommen muss.

Hausbesetzer zur Verantwortung ziehen

Wer eine Liegenschaft illegal besetzt, muss für die daraus entstehenden Kosten aufkommen, aber auch für den notwendigen Polizeieinsatz (Räumung) haftbar gemacht werden. Besetzte Liegenschaften sind immer wieder Ausgangspunkt von illegalen Demonstrationen, illegalen Partys und anderen Delikten. Daher sind eine rasche Räumung und ein konsequentes Durchgreifen gegenüber den Hausbesetzern wichtig mit entsprechender Kostenüberwälzung. In einer neuen kantonalen Initiative fordert die Junge SVP somit u.a. unter Sandro Strässle (Präsident des Initiativkomitees) und Camille Lothe zusammen mit Kantonsrätin Nina Fehr Düsel, dass der Kanton Zürich bei unbewilligten Demonstrationen stärker durchgreifen soll. Auch sollen Demonstrierende (bzw. Veranstalter) die von ihnen verursachten Kosten wenn möglich selbst übernehmen müssen. Dies wirkt auch abschreckend.

Unterschriftensammlung hat begonnen

Deshalb will die Jungpartei mit der Initiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung, kurz «Anti-Chaoten-Initiative», erreichen, dass Demonstrationen ausschliesslich mit einer Bewilligung stattfinden dürfen. Kosten bei Sachbeschädigungen sollen dem Verursacher (Veranstalter) überwälzt werden können. Vor wenigen Tagen hat die Unterschriftensammlung erfolgreich begonnen.

Fazit: Jeder kann unterschreiben bzw. dem Komitee beitreten. Zukünftig sollen Demonstrierende, sowie Gegenprotestierende und Hooligans, für die von ihnen verursachten Sachschäden zur Kasse gebeten werden und die Kosten des dafür notwendigen Polizeieinsatzes selbst übernehmen. Dasselbe soll für Hausbesetzer gelten.

Der Unterschriftenbogen kann unter anti-chaoten-initiative.ch heruntergeladen werden.