Zürcher Bote, 19.09.2022

Im Rahmen einer kürzlich erschienenen Studie der Universität Zürich wurden Jugendliche zu Gewalterfahrungen befragt. Die Resultate sind besorgniserregend. Jugendliche im Kanton Zürich erfahren mehr Gewalt und üben auch häufiger Gewalt aus.

Nachdem die Studie des Jahres 2014 eine gegenüber jener von 2007 tiefere Jugendgewalt im Kanton Zürich ausge­wiesen hatte, liegen die Zahlen der ak­tuellen Studie von 2021 wieder deut­lich höher. Die Jugendgewalt ist nicht nur bei den polizeilich registrierten Delikten angestiegen, sondern auch in Bezug auf Gewalt, welche die 4000 befragten ju­gendlichen selbst erfahren oder über die sie berichtet haben. Gezielte Mass­nahmen drängen sich auf.

Mehr Gewaltdelikte
Die Zunahme der Jugendgewalt zeigt sich in den meisten untersuchten Ge­waltformen. Besonders deutlich ange­stiegen ist sie bei Raub und Erpressung mit Gewaltandrohung sowie bei Ver­letzungen der sexuellen Integrität. Zugenommen haben sexuelle Belästigun­gen und Mobbing im schulischen Be­reich, ebenso wie Belästigungen über die sozialen Medien. Vermehrt genannt wird Gewaltanwendung im öffentli­chen Raum, die von unbekannten Per­sonen begangen wird. Gemäss Krimi­nalstatistik handelt es sich dabei oft um jugendliche ausländischer Herkunft. Angestiegen sind rassistisch oder reli­giös motivierte Gewalttätigkeiten so­wie Konflikte zwischen Gruppen. Letz­teres ist besonders erschreckend und zweifellos auch eine Folge der massi­ven Zuwanderung. Auch die Frühdelin­quenz – also das delinquente Verhalten von Heranwachsenden vor dem 13.Al­tersjahr – hat weiter zugenommen, ebenso der Alkoholkonsum in dieser Altersgruppe. Die SVP will diese gefährliche Ten­denz insbesondere mit einer verstärk­ten Prävention stoppen. Für die Kan­tonspolizei stellt die Bekämpfung der Jugendkriminalität seit 2021 einen Schwerpunkt dar, den es weiter auszu­bauen gilt. Auch die Gewaltprävention und -intervention an Schulen muss verbessert werden.

Mehr Polizeipräsenz
Insbesondere gilt es, Brennpunkte zu erkennen und rasch zu reagieren, auch mit verstärkter Polizeipräsenz an neur­algischen Orten. Mit Kontakt- und Ray­onverboten sowie vorsorglich angeord­neten Schutzmassnahmen sollen ju­gendliche Gewaltstraftäter gezielt von weiteren Straftaten abgehalten werden. Zudem müssen zur Bekämpfung von Jugendgewalt Schulen, Jugendarbeit, Präventionsfachstellen, Polizei, Jugend­strafrechtspflege und dergleichen kon­sequent zusammenarbeiten. Verschärfung des Jugendstrafrechts Bei besonders schweren Straftaten von jugendlichen, die oft mit einer hohen kriminellen Energie verbunden sind, muss eine Verschärfung des Jugend­strafrechts angestrebt werden. Dies mit den folgenden Schwerpunkten: Bei schweren Verbrechen sollten unbeding­te Strafen möglich sein. Zweitens: Wird eine «Massnahme» (Heimeinweisung) angeordnet und kooperiert der jugend­liche Täter nicht, so muss der Vollzug der Freiheitsstrafe auch in einem Gefängnis möglich sein. Drittens ist der maximale Freiheitsentzug von heute vier Jahren für jugendliche zu erhö­hen. Und viertens müssen jugendliche bei besonders schweren Straftaten nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden können. Nachdem wir mit einer ähnlichen Intervention seinerzeit im Parlament nicht durchgedrungen sind, dürften wir heute in Anbetracht der neuesten Zahlen zur Jugendgewalt mehr Erfolg haben. Gerade wir von der SVP, die für mehr Sicherheit einstehen, sind es der Bevölkerung und unseren Kindern schuldig, dass wir konsequent gegen jede Art von Gewalt vorgehen.