Im Rahmen einer kürzlich erschienenen Studie der Universität Zürich wurden Jugendliche zu Gewalterfahrungen befragt. Die Resultate sind besorgniserregend. Jugendliche im Kanton Zürich erfahren mehr Gewalt und üben auch häufiger Gewalt aus.
Nachdem die Studie des Jahres 2014 eine gegenüber jener von 2007 tiefere Jugendgewalt im Kanton Zürich ausgewiesen hatte, liegen die Zahlen der aktuellen Studie von 2021 wieder deutlich höher. Die Jugendgewalt ist nicht nur bei den polizeilich registrierten Delikten angestiegen, sondern auch in Bezug auf Gewalt, welche die 4000 befragten jugendlichen selbst erfahren oder über die sie berichtet haben. Gezielte Massnahmen drängen sich auf.
Mehr Gewaltdelikte
Die Zunahme der Jugendgewalt zeigt sich in den meisten untersuchten Gewaltformen. Besonders deutlich angestiegen ist sie bei Raub und Erpressung mit Gewaltandrohung sowie bei Verletzungen der sexuellen Integrität. Zugenommen haben sexuelle Belästigungen und Mobbing im schulischen Bereich, ebenso wie Belästigungen über die sozialen Medien. Vermehrt genannt wird Gewaltanwendung im öffentlichen Raum, die von unbekannten Personen begangen wird. Gemäss Kriminalstatistik handelt es sich dabei oft um jugendliche ausländischer Herkunft. Angestiegen sind rassistisch oder religiös motivierte Gewalttätigkeiten sowie Konflikte zwischen Gruppen. Letzteres ist besonders erschreckend und zweifellos auch eine Folge der massiven Zuwanderung. Auch die Frühdelinquenz – also das delinquente Verhalten von Heranwachsenden vor dem 13.Altersjahr – hat weiter zugenommen, ebenso der Alkoholkonsum in dieser Altersgruppe. Die SVP will diese gefährliche Tendenz insbesondere mit einer verstärkten Prävention stoppen. Für die Kantonspolizei stellt die Bekämpfung der Jugendkriminalität seit 2021 einen Schwerpunkt dar, den es weiter auszubauen gilt. Auch die Gewaltprävention und -intervention an Schulen muss verbessert werden.
Mehr Polizeipräsenz
Insbesondere gilt es, Brennpunkte zu erkennen und rasch zu reagieren, auch mit verstärkter Polizeipräsenz an neuralgischen Orten. Mit Kontakt- und Rayonverboten sowie vorsorglich angeordneten Schutzmassnahmen sollen jugendliche Gewaltstraftäter gezielt von weiteren Straftaten abgehalten werden. Zudem müssen zur Bekämpfung von Jugendgewalt Schulen, Jugendarbeit, Präventionsfachstellen, Polizei, Jugendstrafrechtspflege und dergleichen konsequent zusammenarbeiten. Verschärfung des Jugendstrafrechts Bei besonders schweren Straftaten von jugendlichen, die oft mit einer hohen kriminellen Energie verbunden sind, muss eine Verschärfung des Jugendstrafrechts angestrebt werden. Dies mit den folgenden Schwerpunkten: Bei schweren Verbrechen sollten unbedingte Strafen möglich sein. Zweitens: Wird eine «Massnahme» (Heimeinweisung) angeordnet und kooperiert der jugendliche Täter nicht, so muss der Vollzug der Freiheitsstrafe auch in einem Gefängnis möglich sein. Drittens ist der maximale Freiheitsentzug von heute vier Jahren für jugendliche zu erhöhen. Und viertens müssen jugendliche bei besonders schweren Straftaten nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden können. Nachdem wir mit einer ähnlichen Intervention seinerzeit im Parlament nicht durchgedrungen sind, dürften wir heute in Anbetracht der neuesten Zahlen zur Jugendgewalt mehr Erfolg haben. Gerade wir von der SVP, die für mehr Sicherheit einstehen, sind es der Bevölkerung und unseren Kindern schuldig, dass wir konsequent gegen jede Art von Gewalt vorgehen.