Die Endzeit-Sekte «Extinction Rebellion» glaubt, dass die Menschheit vom Aussterben bedroht ist. Um auf diese vermeintliche Bedrohung aufmerksam zu machen, sind der Sekte fast alle Mittel Recht. Damit geniesst sie Sympathien bis in höchste Richterkreise. Die SVP setzt sich gegen diese weitere links-grüne Bedrohung der staatlichen Neutralität und unseres Rechtsstaates ein.
Nina Fehr Düsel
Kantonsrätin SVP Küsnacht
Das Zürcher Obergericht hat kürzlich einen Freispruch für eine Westschweizer Klimaaktivistin gekippt. Es verurteilte die 31-jährige Hebamme zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 100 Franken. Die Probezeit für die Geldstrafe beträgt zwei Jahre. Dazu muss die Aktivistin die Gerichtskosten von mehreren tausend Franken tragen. Das Obergericht verurteilte die «Extinction Rebellion»-Aktivistin wegen Nötigung und Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen. Dies, weil der Tram- und Busverkehr über lange Zeit blockiert wurde. Es werden in den kommenden Wochen und Monaten noch einige solche Fälle vor Obergericht kommen. Es gibt somit doch noch vernünftige Gerichtsurteile. Die Behörden seien dazu angehalten, eine gewisse Toleranz zu zeigen, sagte der Oberrichter in der Begründung. Bei einer solchen Blockade wie auf der Zürcher Quaibrücke vom Juni 2020 sei das Mass aber überschritten. Das Ziel der Aktion war nur mediale Aufmerksamkeit, wie das Obergericht zum Schluss kam. Es lag der Tatbestand der Nötigung vor. Die Linksaktivistin appellierte an das Gericht, von einer Strafe abzusehen. Diese würde jahrelang in ihrem Strafregisterauszug stehen. Als Angehörige eines Gesundheitsberufes könne dies verheerend sein. Dies hätte sie wohl früher bedenken müssen.
Befangener Richter
Viele Freisprüche, die im vergangenen Jahr vom Zürcher Bezirksrichter Roger Harris (die Mitte) gefällt wurden, kommen nun richtigerweise vor Obergericht. Dieser sprach aus Prinzip alle beschuldigten Klimaaktivistinnen und -aktivisten frei, weil seiner Meinung nach die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit geschützt werden müsse. Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin ein erfolgreiches Ausstandsbegehren gegen diesen Richter, weil dieser Sympathien für die Aktivisten hege und befangen sei. Es wurde höchste Zeit dafür. Zusammen mit Kantonsrat Pierre Dalcher und Kantonsrat Marcel Suter hatte ich diesbezüglich ebenfalls einen Vorstoss eingereicht, dass Richter Harris befangen sei, weil er Sympathien für Klimaaktivisten zeigte und diese freispreche.
Störer der Endzeit-Sekte «Extinction Rebellion» blockieren den Verkehr. Bild: Wikipedia
Richtige Kehrtwende
Die Angelegenheit liegt mittlerweile bei Bundesgericht. Bis dieses entschieden hat, darf der befangene Richter nicht mehr in Klimaprozessen entscheiden. Die Staatsanwaltschaft zog mehrere von ihm gefällte Freisprüche ans Obergericht weiter. Es gebe in der Schweiz diverse Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, etwa bei Wahlen oder Abstimmungen, sagte der Staatsanwalt. Man müsse sich nicht trotzig auf die Strasse setzen und denken, damit die Welt verändert zu haben. Der Anwalt der Klimaaktivistin kritisierte den Umstand, dass Richter Harris am Bezirksgericht Zürich vorerst nicht mehr über Klimafälle entscheiden darf. Damit werde den Aktivistinnen und Aktivisten ein rechtmässiger Richter entzogen. Zum Glück erhielt er kein Gehör. Die SVP hat schon immer auf diese Missstände hingewiesen. Recht soll für alle gelten, und die persönlichen Weltanschauungen und Sympathien der Richter haben bei der Urteilsfällung wenig verloren. Ein Richter hat das Gesetz anzuwenden und darf bei Straftatbeständen wie Nötigung nicht wegschauen. Wir bleiben dran.