Schon im März soll das Parlament ein Gesetz für ausserordentliche Beiträge für die Brandopfer verabschieden. Es könnte damit einen Präzedenzfall für weitere Katastrophen schaffen.
Mit einem Drei-Stufen-Plan suchte der Bundesrat letzte Woche einen Befreiungsschlag, nachdem die Schweiz wegen der Brandkatastrophe von Crans-Montana international in die Kritik geraten war. Die beiden ersten Punkte des Plans sind nicht wirklich überraschend und kaum umstritten: Der Bund soll die kantonale Opferhilfe unterstützen – genau so, wie es das Opferhilfegesetz vorsieht. Zweitens sollen an einem runden Tisch alle Parteien zusammenkommen, um einen Vergleich in Bezug auf Entschädigungszahlungen zu finden. So sollen langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden. Auch das ist nicht neu.
Doch die Idee stösst inzwischen auf Kritik. Die Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel stört sich daran, dass der Bund für Fehler aufkommen muss, die im Wallis gemacht wurden. Es sei zwar wichtig und richtig, dass die Opfer rasch Hilfe erhalten müssten, deshalb befürworte sie, «dass der Bund in Vorleistung geht». Doch für die Opferhilfe sei in erster Linie der Kanton Wallis zuständig. Der Bund müsse deshalb darauf hinwirken, dass er die Beträge zurückerhalte. Dies, zumal der Kanton auf seine Autonomie poche, wenn es um die Ermittlungen gehe, und sich bis jetzt konsequent gegen einen ausserordentlichen Staatsanwalt wehre.
Frage der Gleichbehandlung aller Opfer
Auch der Walliser Nationalrat Philippe Nantermod (FDP) sieht das Vorhaben kritisch, wenn auch aus anderen Gründen: Tragische Ereignisse wie die Brandkatastrophe fielen grundsätzlich unter das Haftpflichtrecht. Es sei nicht Aufgabe des Bundes, für die Verantwortlichen oder deren Versicherungen einzuspringen, sagt er. Nantermod befürwortet zwar die Einberufung eines runden Tisches und stört sich auch nicht daran, dass der Bund das Wallis im Rahmen der Opferhilfe unterstützt. Doch dafür brauche es weder einen ausserordentlichen Solidaritätsbeitrag noch ein dringliches Bundesgesetz.
Bemerkenswert ist Nantermods Aussage nicht zuletzt deshalb, weil er als Anwalt eine von der Brandkatastrophe betroffene Familie vertritt. Der Nationalrat befürchtet allerdings, dass das Haftpflichtrecht untergraben und der Druck auf die Verantwortlichen sowie die Versicherungen verringert werden könnte, wenn der Bund jetzt vorschnell Geld bezahle. Die Berechnung von Entschädigungszahlungen brauche aber Zeit, so Nantermod. Es sei deshalb falsch, jetzt einzugreifen – und dies auch noch im Eilverfahren.
Gleichzeitig sieht Nantermod die Gefahr, dass der Bund einen Präzedenzfall schaffe, weil Italien Druck mache: «Ein ausserordentlicher Solidaritätsbeitrag würde Erwartungen auch in künftigen Fällen wecken.» Es stelle sich zudem die Frage der Gleichbehandlung mit anderen Opfern von Unglücken und Straftaten. Im «Tages-Anzeiger» hatte der Genfer Nationalrat Vincent Maitre (Mitte-Partei), ebenfalls Anwalt, ähnliche Bedenken geäussert: «Wir schaffen damit eine grosse Ungleichheit zu anderen Opfern. Soll der Bund in Zukunft bei jeder Lawine die Angehörigen der Opfer entschädigen?» Der Bund müsse alle Opfer gleich behandeln, betont Nantermod.
Das Vorgehen des Bundesrates zeigt aber, wie gross der Druck auf die Schweiz ist: Einen solchen Schritt hat es bei vergleichbaren Katastrophen mit vielen Opfern aus dem In- und Ausland bisher nicht gegeben. Weder nach dem Canyoning-Unglück im Saxetbach (1999) mit 21 Todesopfern vor allem aus Australien noch beim Busunglück in Siders (2012) mit weit über 20 getöteten Kindern aus verschiedenen europäischen Ländern bezahlte der Bund Direkthilfe. Bei der Mattmark-Katastrophe von 1965, als eine Eislawine bei einer Baustelle für einen Staudamm im Wallis 88 Menschen, unter ihnen vor allem Italiener, begrub, war von einer Solidaritätsgeste schon gar nicht die Rede.
Am ehesten lässt sich die geplante Unterstützung mit dem Fonds vergleichen, an dem sich der Bund nach dem Flugzeugzusammenstoss bei Überlingen (2002) mit 71 Opfern beteiligt hat. Die Kollision ereignete sich zwar in Deutschland, doch verantwortlich war in erster Linie die schweizerische Flugsicherung Skyguide. Deutschland und die Schweiz einigten sich 2003, für rasche und unbürokratische Hilfe je rund 10 Millionen Dollar in einen Fonds einzubezahlen.
Wer gilt als Opfer?
In welcher Höhe und in welcher Form der Solidaritätsbeitrag an die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana ausbezahlt werden soll, ist noch unklar. Die Medienmitteilung des Bundesrates enthielt dazu kaum Angaben. Das für die Vorlage zuständige Bundesamt für Justiz im Departement von Beat Jans gibt auch auf Nachfrage keine Details bekannt. Auch in der Rechtskommission des Nationalrates, die letzte Woche tagte, hielt sich Jans mit Einzelheiten offenbar zurück. Unklar ist beispielsweise, welche Summe überhaupt zur Debatte steht.
Dem Vernehmen nach soll der Betrag deutlich unter 100 000 Franken pro Opfer liegen. Das Geld soll nicht in einen Fonds einbezahlt werden – dies lässt jedenfalls die Formulierung vermuten, wonach die Opfer und Angehörigen einen Solidaritätsbeitrag erhalten sollen. Offenbar stand auch ein Beitrag des Bundes an eine Stiftung zur Debatte, die der Kanton Wallis Ende Januar zugunsten der Opfer der Brandkatastrophe angekündigt hatte und die mit 10 Millionen Franken dotiert wird. Der Bund scheint es aber vorzuziehen, selber über die Verwendung seiner Mittel entscheiden zu können.
Möglicherweise auch deshalb, weil gar nicht von vornherein klar ist, wer zu den Opfern und Angehörigen zählt, die einen Beitrag erhalten sollen. Die Konferenz der kantonalen Sozialhilfedirektorinnen und -direktoren (SKOS) hatte Ende Januar zu Crans-Montana Empfehlungen zur Soforthilfe im Rahmen des Opferhilfegesetzes herausgegeben. Dabei hat sie den Kreis der Opfer sehr weit gefasst. Die Opfereigenschaft sei auch bei allen zum Tatzeitpunkt im Lokal anwesenden Personen zu bejahen sowie bei Personen, die versucht haben, Menschen aus dem brennenden Lokal zu retten.
Der Kanton Wallis hatte Ende Januar angekündigt, die SODK-Empfehlungen so umzusetzen, «um allen Opfern der Brandkatastrophe von Crans-Montana nach Definition des OHG rasch, koordiniert und unkompliziert Soforthilfe zu gewährleisten». Dies entspricht weitgehend auch der Praxis zum Opferhilfegesetz. Bei einem ausserordentlichen Solidaritätsbeitrag im Zusammenhang mit einem Einzelereignis wären derart breit gestreute Zahlungen allerdings kaum nachvollziehbar.