nzz.ch, 21. März 2026

Dänemark macht vor, was die SVP in der Schweiz schon lange durchzudrücken versucht: Knallhart-Politik gegen kriminelle Ausländer. Jetzt nimmt die Volkspartei einen neuen Anlauf.

Am Montag publizieren das Bundesamt für Statistik (BfS) sowie die Kantonspolizeien die polizeiliche Kriminalstatistik für 2025. Eine Konstante scheint vorgegeben: Ausländerinnen und Ausländer werden überproportional häufig kriminell. Seit Jahren thematisiert die SVP dies – und kommt damit bei den Leuten an.

Ihr grösster Erfolg in diesem Bereich datiert aus dem Jahr 2010. Damals wurde die Ausschaffungsinitiative angenommen, die die obligatorische Landesverweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer verlangt. Doch mit der Umsetzung ist die Partei unzufrieden und verlangt in regelmässigen Abständen Nachbesserungen. Jetzt nimmt sich die SVP Dänemark als Vorbild. Das Land mache es vor, so die Partei: Bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr würden Kriminelle dort automatisch ausgewiesen, heisst es in einer Fraktionsmotion, die diese Woche eingereicht wurde.

Tatsächlich hatte Dänemark Ende Januar ein Gesetzesprojekt mit drastischen Verschärfungen bei Abschiebungen vorgestellt. Sämtliche ausländischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sollen danach automatisch abgeschoben werden, wenn sie zu einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden. Angekündigt hat dies die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen, die pikanterweise den Sozialdemokraten angehört.

«Niemand kann verstehen, warum ein Iraker, der wegen eines brutalen Angriffs auf eine hilflose Person mit einem Golfschläger verurteilt wurde, nicht ausgewiesen werden kann», sagte Frederiksen. Die Änderung soll schon diesen Sommer in Kraft treten. Sie ist quasi die «pfefferscharfe» Lösung, die die bürgerlichen Parteien in der Schweiz nach Annahme der Ausschaffungsinitiative verlangt hatten.

Dänemark verfolgt eine restriktive Migrationspolitik

Dänemark gilt bei Hardlinern in der Asyl- und Ausländerpolitik schon lange als Vorbild. Das Land verfolgt seit mehreren Jahren eine im europäischen Vergleich restriktive Migrations- und Integrationspolitik. Unter Mette Frederiksen wurde dieser Kurs noch verschärft: Mehrere Gesetzesrevisionen zielten darauf ab, Asylverfahren zu straffen, Integrationsauflagen zu erhöhen und Sanktionen bei mangelnder Mitwirkung der Asylsuchenden zu verschärfen. Das härtere Vorgehen gegen kriminelle Ausländerinnen und Ausländer ist das vorerst letzte Element in dieser Entwicklung.

Die Ausschaffungsinitiative der SVP ist dabei quasi der schweizerische Vorläufer der dänischen Pläne. Zwar orientiert sich die Initiative anders als das dänische Modell nicht am Strafmass. Dafür wurde das Strafgesetzbuch nach der Annahme um einen Katalog von Straftaten ergänzt, bei denen ein Landesverweis zwingend erfolgen muss. Dazu gehören schwere Straftaten von Tötung über Körperverletzung bis zu Sexualdelikten, Raub, Diebstahl oder Menschenhandel. Aber auch leichtere Delikte wie Sozialhilfebetrug sind aufgeführt.

Allerdings gehen die Verschärfungen in der Schweiz in einem entscheidenden Punkt deutlich weniger weit. Im Unterschied zum dänischen Modell kennt die Schweiz nämlich keinen harten Automatismus: Einerseits ist eine Landesverweisung ausgeschlossen, wenn es nur zu einem Strafbefehl und nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt. Das betrifft vor allem leichte Delikte. Vor allem aber können die Gerichte andererseits von einer Landesverweisung selbst bei schweren Verbrechen ausnahmsweise absehen, wenn ein Härtefall vorliegt.

Jeder fünfte Fall ist ein Härtefall

Seit Jahren beklagt die SVP, dies passiere viel zu häufig. Obligatorische Landesverweise würden nur in 60 Prozent aller Fälle angeordnet und davon nur in rund 63 Prozent auch vollzogen, erklärt die Zürcher Juristin und Nationalrätin Nina Fehr Düsel, die die Motion ihrer Fraktion verantwortet.

Tatsächlich sprechen die Gerichte laut Verurteilungsstatistik in der Schweiz in über 20 Prozent der Fälle, in denen eine Landesverweisung obligatorisch wäre, keine aus. Zwischen 2019 und 2024 lag die Quote der Landesverweisungen einzig im letzten Jahr über 80 Prozent. Ein Härtefall liegt vor, wenn ein Landesverweis für die betroffene Person sehr einschneidende Folgen hätte, beispielsweise weil sie seit Jahren in der Schweiz lebt, die Familie hier hat und gut integriert ist.

Der dänische Vorschlag zielt dagegen darauf ab, persönliche Umstände weitgehend auszublenden: Eine Ausweisung soll grundsätzlich auch dann erfolgen, wenn enge Bindungen zum Land bestehen und die betroffene Person dort seit Jahren lebt.

In der Schweiz war die Härtefallklausel bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative der grösste Knackpunkt. Es wurde monatelang darüber gestritten, schliesslich setzte sich die Mehrheit gegen die SVP durch. Die Klausel erwies sich nicht nur als politisch gewollt, sondern auch als juristisch zwingend. Sonst hätte das verschärfte Strafgesetzbuch gegen die Bundesverfassung und das Völkerrecht verstossen, insbesondere gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäss Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK).

«Dänemark versucht es einfach»

Doch die SVP gab ihren Widerstand nicht auf: Mit der Durchsetzungsinitiative wollte sie den Automatismus via Urne durchdrücken – und scheiterte erneut: 2016 wurde diese Volksinitiative mit 59 Prozent Nein-Stimmen verworfen.

Dass die dänische Ministerpräsidentin Frederiksen mit dem Automatismus bei der Ausschaffung von kriminellen Ausländern die SVP-Idee zehn Jahre später übernimmt, ist für Fehr Düsel nachträglich ein kleiner Triumph: «Bei uns wird das Völkerrecht regelmässig zum Vorwand genommen, um Volksinitiativen nicht umsetzen zu müssen. Die dänische Regierung will dagegen handeln – und versucht es trotz Völkerrecht einfach einmal», sagt die Nationalrätin. Den heutigen Zustand hält sie für unhaltbar: «Er macht unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat unglaubwürdig und gefährdet die Sicherheit unserer Bevölkerung.»

Im Parlament wird die SVP mit ihrer Motion allerdings wohl dennoch ein weiteres Mal auflaufen. Eine Mehrheit ist vorerst nicht in Sicht. Auch in Dänemark ist die neue Regelung weder in Kraft, noch gibt es dazu einen Anwendungsfall. Auch dort erweist sich die Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht als Kernproblem. Dass ihr Vorschlag gegen die EMRK verstösst, streitet Frederiksen dabei nicht einmal ab. Im Gegenteil: Dänemark hat im Dezember zusammen mit Italien eine Initiative angestossen, um die EMRK im Bereich der Migration neu zu bewerten. Ob Dänemark schon jetzt eine offene Verletzung der EMRK wagt und ob die Gerichte dabei mitspielen – das wagt im Moment noch kaum jemand vorherzusagen.