20min.ch, 8. Mai 2026

Eltern sollten per Gesetz ihr Pensum nach der Geburt eines Kindes reduzieren dürfen. Für die Gegner geht das zu weit. Am Freitag hat die zuständige Kommission des Nationalrats darüber entschieden.

Angestellte sollen künftig das Recht haben, nach der Geburt oder Adoption eines Kindes ihren Beschäftigungsgrad «angemessen» zu reduzieren. Das forderte eine parlamentarische Initiative.
Angestellte sollen künftig das Recht haben, nach der Geburt oder Adoption eines Kindes ihren Beschäftigungsgrad «angemessen» zu reduzieren. Das forderte eine parlamentarische Initiative. IMAGO/Westend61

Teilzeitarbeit ist beliebt in der Schweiz. Gemäss Bundesamt für Statistik arbeiten 42 Prozent der Angestellten in einem reduzierten Pensum. Damit liegt die Schweiz europaweit auf dem zweiten Platz, knapp hinter den Niederlanden. Hinter der Zahl steckt ein ausgeprägter Geschlechtergraben: Während rund 60 Prozent der Frauen Teilzeit arbeiten, sind es bei den Männern lediglich 20 Prozent.

Möchte Recht auf Teilzeitarbeit gesetzlich verankern: Grünen-Nationalrätin Irène Kälin.
Möchte Recht auf Teilzeitarbeit gesetzlich verankern: Grünen-Nationalrätin Irène Kälin. 20min/Simon Glauser

Laut Grünen-Nationalrätin Irène Kälin liegt das daran, dass Männern eine Reduktion ihres Pensums immer noch allzu oft verweigert wird. Bereits das Anfragen um eine Reduktion würde als mangelnde Motivation ausgelegt. In einer parlamentarischen Initiative forderte sie deshalb ein «Recht auf Teilzeit». Konkret sollen Angestellte von mittleren und grossen Unternehmen nach der Geburt oder Adoption eines Kindes ihren Beschäftigungsgrad «angemessen» reduzieren dürfen.

Weniger Fachkräftemangel durch mehr Teilzeit?

«92 Prozent der Eltern würden Teilzeit arbeiten, wenn sie könnten», argumentiert Kälin und bezieht sich dabei auf eine Studie von Swiss Life aus dem Jahr 2019. Der Wunsch der Bevölkerung sei damit klar. Könnten Väter vermehrt Teilzeit arbeiten, gäbe dies den Müttern die Möglichkeit, ihr Pensum aufzustocken und damit Altersarmut langfristig vorzubeugen.

Die Initiative ziele bewusst nicht auf kleine Unternehmen. In den Niederlanden seien sich Arbeitgeber aber einig, dass Teilzeitarbeit auch für sie positive Effekte habe. «Arbeitnehmer verspüren eine grössere Loyalität gegenüber ihrem Arbeitgeber und müssen ihren Job nicht kündigen, um Familie und Beruf zu vereinbaren», sagt Kälin weiter. «So bleiben kompetente und motivierte Fachkräfte auch während der Elternschaft im Beruf.»

Gesetzliche Vorschrift geht für Gegner zu weit

«Im Kern verstehe ich das Anliegen», sagt die Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel. «Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf ist ein wichtiges Thema.» Ein Recht auf Teilzeit gesetzlich vorzuschreiben sei aber der falsche Weg.

Die Forderung greife zu sehr in die Wirtschafts- und Unternehmensfreiheit ein, findet SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel.
Die Forderung greife zu sehr in die Wirtschafts- und Unternehmensfreiheit ein, findet SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel. 20min/Matthias Spicher

Solch eine Regelung wäre ein zu grosser Eingriff in die Wirtschafts- und Unternehmensfreiheit und gerade für mittlere Unternehmen teilweise nicht umsetzbar. Andere Ansätze – etwa die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten, flexible Arbeitszeiten, Jobsharing oder eine Krippe am Arbeitsort – seien zielführender. «Da sind natürlich auch die Arbeitgeber gefordert, aber das wird ja bereits heute immer öfters umgesetzt», sagt Fehr Düsel.

Das hat die zuständige Kommission am Freitag entschieden

Am Freitag hat die Rechtskommission des Nationalrats über das Thema beraten. Eine bürgerliche Mehrheit beantragt dem Nationalrat, der Initiative keine Folge zu geben. Vom Tisch ist das Geschäft damit noch nicht ganz: Als nächstes entscheidet der Nationalrat im Plenum.