20min.ch, 7. Juli 2026

Frauen via Autokennzeichen aufgespürt – härtere Regeln gefordert

Halterdaten können in vielen Kantonen öffentlich abgefragt werden. Gleichstellungsbüro und Beratungsstellen kritisieren die aktuelle Praxis. Politikerinnen wollen das Gesetz hingegen nicht ändern.


Mehrere Frauen berichten gegenüber 20 Minuten, dass Männer nach einer Begegnung ihre Wohnadresse über eine Halterabfrage ermittelt hätten.

Als Valentina nach Hause kam, standen zwei fremde Männer vor ihrem Haus. «Wir haben dein Kennzeichen abgefragt», sagten sie. Zuvor hätten die Männer die 27-Jährige im Ausgang bedrängt. Wie Valentina erzählen mehrere Frauen gegenüber 20 Minuten, dass Männer nach einer Begegnung ihre Wohnadresse über eine Halterabfrage ermittelt hätten. In mehreren Fällen seien die Frauen anschliessend zu Hause aufgesucht oder unerwünscht kontaktiert worden. Bei den Betroffenen löst das grosse Unsicherheit aus.

Bundesrat wollte Zugang zu Halterdaten beschränken

In den meisten Kantonen können Name und Adresse einer Fahrzeughalterin oder eines Fahrzeughalters anhand des Kontrollschilds online abgefragt werden. Dass Halterdaten missbräuchlich verwendet werden können, sei «ein ernst zu nehmendes Problem», sagt Thomas Rohrbach, Sprecher des Bundesamts für Strassen (Astra).

«Wenn Personen aufgrund eines Kontrollschilds unerwünscht kontaktiert oder belästigt werden, entspricht das nicht dem Zweck der Halterauskunft.» Je nach Fall könne ein solches Verhalten gegen das Zivil- oder Strafrecht verstossen, so Rohrbach.

Der Bundesrat wollte den Zugang zu Halterdaten 2010 aus Datenschutzgründen einschränken. Eine Bekanntgabe hätte nur noch in klar definierten Fällen oder bei nachgewiesenem Interesse erfolgen sollen. Das Parlament hielt jedoch an der öffentlichen Halterauskunft fest und entschied sich stattdessen für die heutige Opt-out-Regelung: Fahrzeughalterinnen und -halter können ihre Daten kostenlos und ohne Begründung sperren lassen.


Bereits 2010 wollte der Bundesrat den Zugang zu Halterdaten aus Datenschutzgründen einschränken, das Parlament entschied sich jedoch für die heutige Opt-out-Regelung, bei der Halterinnen und Halter ihre Daten selbst sperren lassen müssen.

Gleichstellungsbüro fordert: «Halterdaten sollten nicht öffentlich zugänglich sein»

Laut Irene Huber Bohnet, Leiterin des Bereichs Gewalt beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, ist das Risiko, dass Halterdaten für Belästigungen oder Stalking missbraucht werden, real. Aus Sicht des Opferschutzes müsse deshalb hinterfragt werden, ob die heutige Praxis noch zeitgemäss sei. «Die entscheidende Frage lautet: Für wen besteht ein so dringendes öffentliches Interesse, dass Name und Wohnadresse ohne nennenswerte Hürden abgefragt werden können?»

Die Möglichkeit, Halterdaten sperren zu lassen, sei zwar sinnvoll, reiche aber nicht aus. «Viele Menschen wissen gar nicht, dass diese Möglichkeit besteht. Deshalb sollten Halterdaten grundsätzlich nicht öffentlich zugänglich sein.» Wer einen Vorfall im Strassenverkehr beobachte, könne das Kontrollschild weiterhin der Polizei melden. «Die Polizei kann die Halterdaten bei Bedarf abfragen. Für Privatpersonen sollte die Hürde deutlich höher sein als heute.»

«Schutzmechanismen sollten möglichst niederschwellig und bekannt sein»

Ähnlich sieht es Julie Tarchini, Fachbereichsleiterin Gesellschaft und Sucht bei der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren. Laut ihr fehlt es zwar an Daten, um das Ausmass eines möglichen Missbrauchs von Halterdaten zu beurteilen. «Aus präventiver Sicht ist aber relevant, dass ein solches Risiko grundsätzlich bestehen kann. Schutzmechanismen sollten deshalb möglichst niederschwellig, bekannt und wirksam ausgestaltet sein.»

Die Möglichkeit, Halterdaten sperren zu lassen, sei ein wichtiges Instrument. Es solle jedoch nicht allein von potenziell gefährdeten Personen abhängen, diese Möglichkeit zu kennen und aktiv zu beantragen, so Tarchini. Eine bessere Information, etwa bei der Fahrzeugzulassung, sei aus Sicht des Opferschutzes sinnvoll. «Ob darüber hinaus gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, ist durch die zuständigen politischen und fachlichen Stellen zu prüfen.»


Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sieht Präventionsbedarf und verlangt, dass Schutzmechanismen bekannter und einfacher zugänglich werden.

Frauenberatung fordert Halterabfragen nur mit Identitätsprüfung

Brigitte Kämpf, Co-Geschäftsleiterin der Frauenberatung sexuelle Gewalt, zeigt sich erstaunt, dass Halterdaten weiterhin ohne Registrierung öffentlich zugänglich sind. Aus ihrer Sicht sollte überprüft werden, ob die heutige Praxis bezüglich Datenschutz noch zeitgemäss sei und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger ausreichend gewährleistet werde.

Kurzfristig sieht Kämpf Handlungsbedarf: «Solange Halterabfragen möglich sind, sollte dafür eine Registrierung mit einer Identitätsprüfung erforderlich sein. So könnte im Fall von Belästigungen oder Stalking nachvollzogen werden, wer die Daten abgefragt hat.»

Das sagen Politikerinnen

SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel kann nachvollziehen, dass es Unbehagen auslöse, wenn ein fremder Mann plötzlich wisse, wie man heisse und wo man wohne. Dennoch finde sie die heutige Praxis sinnvoll: «Vielleicht bin ich auch mal froh, wenn ich einen Fahrer identifizieren kann, der Verkehrsregeln missachtet oder mein Auto beschädigt hat.»

Eine Anpassung der geltenden Praxis sei nicht nötig: «Man kann ja heute schon die Daten sperren lassen.» Was sie hingegen befürworten würde, wäre, dass Fahrzeughalterinnen bei der Zulassung des Fahrzeugs aktiv auf die Möglichkeit der Datensperre hingewiesen würden. «Ich kann mir gut vorstellen, dass das einige nicht wissen.»

Ähnlich sieht es die SP-Nationalrätin Min Li Marti. Die Stalking-Fälle machten sie betroffen. Dennoch sagt sie: «Die Adressangabe hat einen Sinn, um zum Beispiel im Fall von Unfällen den Halter ausfindig machen zu können.» Deshalb würde sie das Gesetz nicht ändern wollen. «Es wäre aber sinnvoll, wenn man explizit darauf hinweisen würde, dass man die Adresse sperren kann.»