
Parlament fordert härtere Strafen beim Jugendstrafrecht
Seit über einem Jahr können junge Erwachsene verwahrt werden, wenn sie mit 16, 17 oder 18 Jahren einen Mord begangen haben. Nun hat das Parlament das Jugendstrafrecht noch weiter verschärft. Trotz Bedenken aus Fachkreisen sollen Jugendliche für schwere Gewaltdelikte härter bestraft werden.
Wenn ein 15‑Jähriger einen orthodoxen Juden auf offener Strasse in Zürich mit einem Messer lebensgefährlich verletzt, ist man schockiert – auch im Parlament in Bern.
Die Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel formulierte einen Vorstoss, in dem sie Jugendliche härter bestrafen will. Der Nationalrat hatte ihm bereits vor einem Jahr zugestimmt – allerdings nur ganz knapp. Nun stimmte auch der Ständerat für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, aber deutlicher und nur zu einer Massnahme.
«System kommt in Bedrängnis»
Für Daniel Jositsch ist die heute beschlossene Verlängerung des Freiheitsentzugs nötig, gerade wegen Fällen wie in Zürich, so der Strafrechtsprofessor und parteilose Ständerat. «99.9 Prozent der Jugendstrafrechtsfälle kommen Gott sei Dank nicht in die Medien, und zwar richtigerweise. Die restlichen 0.1 Prozent – wie dieser Fall in Zürich – stehen gross in den Schlagzeilen. Und da kommt dann die Öffentlichkeit und fragt, was denn da los sei», führt Jositsch aus.
Wegen dieser wenigen Fälle komme das System in Bedrängnis. Wenn das Parlament nun härtere Strafen formuliere, könne dies das System des Jugendstrafrechts insgesamt schützen, argumentiert Jositsch.
Fachpersonen raten von Verschärfung ab
Doch warum ist die Verschärfung nötig, fragten sich die Gegnerinnen und Gegner dieser Massnahme im Ständerat? Es gehe nur um wenige Einzelfälle, auch wenn sie schockierend seien, argumentierte Fabien Fivaz von den Grünen.
Zudem hätten alle Fachpersonen dem Ständerat von einer Verschärfung abgeraten, betonte Bundesrat Beat Jans: die Justizdirektorinnen und -direktoren der Kantone, Expertinnen und Experten aus Strafverfolgung und Jugendpsychiatrie und Fachleute in den Vollzugsanstalten für Jugendliche. Sie alle beurteilten das geltende Jugendstrafrecht als positiv und sehen keinen Anpassungsbedarf, auch keine Verlängerung der Freiheitsstrafen.

Beat Jans: «Es gibt kaum Rückfälle»
Die entscheidende Frage für Justizminister Jans ist deshalb: Bringt eine höhere Strafdrohung tatsächlich mehr Sicherheit? «Die Erkenntnisse aus der Forschung sprechen dagegen», so der Bundesrat. Nicht die Bestrafung stehe im Vordergrund, sondern spezielle Massnahmen, um die jungen Menschen wieder auf den rechten Weg zu bringen.
Erhöhte maximale Freiheitsstrafe
Eine Mehrheit im Ständerat sah bei schweren Gewalttaten von Jugendlichen jedoch Handlungsbedarf. Die Strafen müssten erhöht werden.

Mit höheren Freiheitsstrafen wird im Jugendstrafrecht erneut die Schraube angezogen.
Neu gilt: Die maximale Freiheitsstrafe bei 15-Jährigen wird verdoppelt, von einem auf zwei Jahre, bei über 16‑jährigen Tätern von vier auf sechs Jahre. «Bei diesen extremen Fällen – versuchter Tötung oder sogar versuchtem Mord – können wir auch eine härtere Strafe ausfällen», sagt Daniel Jositsch.
Mit höheren Freiheitsstrafen wird im Jugendstrafrecht erneut die Schraube angezogen. Seit über einem Jahr gilt eine weitere Verschärfung: die Verwahrung von jungen Erwachsenen. Unter bestimmten Voraussetzungen können junge Mörderinnen und Mörder im Anschluss an ihre Jugendstrafe verwahrt werden; etwa wenn eine ernsthafte Rückfallgefahr besteht.