Der Zürcher Bote, 25.5.18 Am 1. Januar 2018 trat auf Bundesebene das revidierte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Dies will der Zürcher Regierungsrat zum Anlass nehmen, um das bewährte System zu ändern. Im Zentrum steht offenbar das Ansinnen, einen Rechtsanspruch auf das Bürgerrecht zu schaffen. Die Informationen des Regierungsrats zu dieser Verordnung sind falsch und irreführend. Es war nie Sinn der Revision des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes, dass die Einbürgerungen nach «einheitlichen Regeln und objektiven Kriterien» zu erfolgen hätten; man wollte lediglich die Mindestanforderungen klären. Im Rahmen dieser Gesetzesrevision war stets klar, dass an der bestehenden Kompetenzordnung nichts verändert werden soll. Kantone und Gemeinden haben auch künftig das Recht, strengere Kriterien anzuwenden.Die Einbürgerung stellt das Ende eines Integrationsprozesses dar. Es wäre falsch und auch nicht im Sinne des Bundesgesetzgebers, mit lascheren Einbürgerungskriterien die Integration zu beschleunigen. Bestrebungen, einen Rechtsanspruch auf den Schweizer Pass zu schaffen, wurden im Kanton Zürich bereits vor über fünf Jahren diskutiert und in der Volksabstimmung vom März 2012 abgelehnt. Fakt ist: Einen Rechtsanspruch auf den Schweizer Pass darf es nicht geben. Die SVP setzt sich dafür ein, dass nur Personen eingebürgert werden, welche unsere Sprache beherrschen, unsere Rechtsordnung beachten und unserer Kultur positiv gegenüberstehen. Die Einbürgerung soll auch künftig den Abschluss einer erfolgreichen Integration darstellen. Die Justizdirektorin wies jedoch letztes Jahr die Gemeinden an, möglichst viele Ausländer noch rasch einzubürgern, bevor die vermeintliche Verschärfung in Kraft tritt. Man erinnere sich an den Brief, welchen Stadtpräsidentin Mauch vor einem Jahr an Einbürgerungswillige in Zürich proaktiv verschickt hat. In Anbetracht der beschlossenen Bürgerrechtsverordnung ist davon auszugehen, dass auch die bevorstehende Revision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes in die falsche Richtung getrieben wird. Die SVP hat deshalb selbst eine Vorlage für ein kantonales Bürgerrechtsgesetz ausgearbeitet und legt diese dem Regierungsrat zur Übernahme vor. Die SVP fordert ausserdem in vier Parlamentarischen Vorstössen im Kantonsrat, dass Bürgerrechtsbewerber unsere Rechtsordnung einhalten, ausreichende Sprachkenntnisse vorweisen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und seit fünf Jahren in der Gemeinde wohnen müssen. Bleiben wir dran. Die Einbürgerung soll auch künftig den Abschluss einer erfolgreichen Integration darstellen.]]>