Zürichseezeitung, 05.10.2017 Wer am Zürichsee einen Hafenplatz für sein Boot sucht, wartet mindestens zehn Jahre. Oft blockieren unbenutzte Schiffe die Liegeplätze. Drei Kantonsräte vom See wollen, dass sich der Zürcher Regierungsrat mit dem Dauerärgernis beschäftigt 9100 Bootsplätze am Zürichsee sind nicht genug. Die Wartelisten in den Gemeinden umfassen nochmals mehrere tausend Personen. Sie müssen sich im Durchschnitt 15 Jahre gedulden bis ein Platz in einem Gemeindehafen frei wird. Wer ein Schiff mit grösserer Breite oder Tiefgang besitzt, wartet noch länger. Bekannt sind Extremfälle mit Wartefristen von über 30 Jahren.

Im letzten Frühling standen zum Beispiel in Herrliberg 181 Namen auf der Liste für einen Hafenplatz, 103 interessierten sich für einen Bojenplatz. In Männedorf waren es 130 Personen, in Rüschlikon 136. In grösseren Gemeinde ist die Liste der Bewerber noch länger: Wädenswil 370, Horgen 266. Verschärft wird das Problem durch das mögliche Vererben von Bootsplätzen an Ehe- und eingetragene Partner sowie Kinder. So bleiben diese Liegeplätze meist über Generationen in derselben Familie.

Vernachlässigte Boote

Ob dieser Realität erstaunt nicht, dass es zum Ärgernis wird, wenn gleichzeitig Hafenplätze blockiert sind durch offensichtlich unbenutzte, sogar vernachlässigte Schiffe. Sie dümpeln, verdreckt von Vogelkot, jahrelang im Wasser und nehmen den Wartenden die Hoffnung auf ein schnelleres Vorrücken auf der Liste. Aus diesem Grund haben drei rechtsufrige SVP-Kantonsräte eine Anfrage an den Regierungsrat des Kantons Zürich gestellt. Sie wollen, dass die Bewirtschaftung der Bootsplätze «effizienter und zielgerichteter» wird, sodass die Wartelisten verkürzt werden.

Die Erstunterzeichnerin der Anfrage, Kantonsrätin Nina Fehr Düsel, wartete selbst viele Jahre auf einen Bootsplatz bis sie an der Reihe war. «Es gibt also eine Chance, darum sollte man regelmässig prüfen, ob die Plätze auch wirklich genutzt werden», sagt die Küsnachterin. Sie will mit dem Vorstoss erreichen, dass der Regierungsrat die Situation am See analysiert und überprüft.

Den Gemeinden will Fehr Düsel keinen Vorwurf machen. Diese verhielten sich rechtmässig und gerecht, was das Führen der Wartelisten betrifft. Der Kanton als Konzessionsgeber der Seewasserfläche solle seine Aufsichtspflicht «nur im schlimmsten Fall» verstärken. «Aber mich nimmt es Wunder, ob eine Verbesserung der Situation möglich ist», sagt die Juristin.

Bootsplatz entziehen

Zuletzt waren 2012 und 2013 die Wartelisten für Bootspätze auf dem Zürichsee Anlass für politische Vorstösse.Beide Male hielt der Regierungsrat an der bisherigen Gangart fest. Die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen zur Benutzung eines öffentlichen Bootsplatzes «liegt bei den Gemeinden», schrieb er im Mai 2013. Diese könnten einen Platz durchaus entziehen, berief sich der Regierungsrat auf die Stationierungsverordnung von 1992: «Die Zuteilung eines Liegeplatzes kann den Benutzern entzogen werden, wenn sie das stationierte Schiff schlecht unterhält, den Liegeplatz während mehr als drei Monaten zwischen dem 1. April und 31. Oktober ohne Begründung nicht belegt oder die Gebühren nicht entrichtet.»

«Wieder an der Zeit»

Einen Handlungsbedarf bei der Praxis der Zuteilung von Bootsplätzen sah der Regierungsrat damals explizit nicht. Genau nach diesem Handlungsbedarf fragen jetzt jedoch die drei SVP-Kantonsräte. «Seither sind viereinhalb Jahre vergangen», sagt Nina Fehr Düsel. «Da ist es an der Zeit, die Lage wieder einmal zu überprüfen.» Das Ärgernis der Wartenden sei nicht kleiner geworden, die Listen nicht kürzer. Der Regierungsrat hat jetzt drei Monate Zeit, die Anfrage der drei Kantonsräte zu beantworten. Fehr Düsel bleibt aber realistisch. Sie glaube nicht, dass der Regierungsrat eine «supereffiziente Lösung» vorschlagen kann. «Aber es lohnt sich, dass sich der Regierungsrat damit auseinandersetzen muss», sagt sie. «Danach können wir immer noch weiter agieren.» (Zürichsee-Zeitung)
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