Zürichsee-Zeitung, 11. Januar 2021

Wer die Berichte zum Brexit verfolgt hat, stellt zweierlei fest: Während der Phase harter Verhandlungen, bei welchen der britische Premier die EU immer wieder unter Druck setzte und mit einem «harten» vertragslosen Austritt drohte, schrieben sich die zumeist EU-lastigen Journalisten gegenseitig hämische Kommentare ab, Johnson werde noch auf die Welt kommen, denn Grossbritannien sitze am kürzeren Hebel. Nun, nachdem der Vertrag dank Johnsons Hartnäckigkeit steht, versuchen sie, seinen Verhandlungserfolg kleinzureden mit Sprüchen wie «von nationaler Erneuerung kann keine Rede sein», es sei noch vieles ungelöst etc. Gleichzeitig verkünden Schweizer Beitrittsbegeisterte wie die Europarechtlerin Christa Tobler, im Unterschied zu England seien wir über die Bilateralen stärker an die EU gebunden und müssten daher mit dem Rahmenvertrag auch die Hoheit des Europäischen Gerichtshofes anerkennen. Man reibt sich die Augen: Wie bitte? Tatsache ist doch, dass wir im Unterschied zu England nicht EU-Mitglied waren bzw. sind, dass wir uns also nicht mit schwierigen Verhandlungen aus einer zerrütteten politischen «Ehe» lösen müssen. Vielmehr können und müssen wir hartnäckig und mit einer klaren Strategie – laut «Brockhaus» einem genauen Plan zur Erreichung eines Ziels – unsere Selbstbestimmung wahren und unsere Interessen vertreten. Voraussetzung ist allerdings, dass man in Bundesbern tatsächlich eine souveräne Schweiz will.