Küsnachter, 12. Juli 2018 Wenn ein Straftäter in der Probezeit erneut das Gesetz bricht, erhält er Rabatt. Küsnachts Kantonsrätin Nina Düsel Fehr (SVP) hat kein Verständnis für diese Praxis und strebt eine Korrektur an. Seit dem 1. Januar 2018 müssen Gerichte jeweils sogenannte Gesamtstrafen bilden, wenn ein bedingt verurteilter Straftäter in der Probezeit erneut und in gleicher Sache das Gesetz bricht. Diese Gesamtstrafen müssen tiefer sein als die Strafen für die Einzeltaten zusammen. Ein Beispiel hierfür wäre folgender Fall: Ein Mann, der für eine versuchte Vergewaltigung eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren kassiert, wird in der Probezeit rückfällig. Beim zweiten Mal bleibt es nicht beim Versuch, weshalb das Gericht nun eine vierjährige Freiheitsstrafe ausspricht. Nach alter Strafpraxis hätte der Täter sechs Jahre verbüssen müssen. Neu hat er Anrecht auf Rabatt. Gemäss Artikel 46, Abschnitt 1 des Strafgesetzbuches muss die Gesamtstrafe im erwähnten Beispiel auf alle Fälle tiefer als sechs Jahre sein. «Das darf nicht sein», schreibt die Küsnachter Juristin in einer schriftlichen Anfrage, welche sie am Montag gemeinsam mit ihrem Parteikollegen Benedikt Hofmann dem Regierungsrat eingereicht hat. «Alle machen Fehler, aber nicht bei allen sind die Folgen so gross wie bei gewissen Entscheidungen im Parlament», hält Fehr Düsel fest und betont, dass der «Abschreckungseffekt» und «gerechte Strafen» für die Akzeptanz in der Bevölkerung wichtig seien. Der Parlamentarierin ist es ein grosses Anliegen, dass es diesbezüglich zu einer Korrektur kommt. In der gemeinsam unterzeichneten Anfrage will Fehr Düsel unter anderem in Erfahrung bringen, ob der Regierungsrat die Auffassung, dass es sich hierbei um einen Fehler handle, teile und ob er Kenntnis ha- be, wie sich Urteile im Kanton Zürich seit dem 1. Januar 2018 verändert haben. Zudem will sie von der Zürcher Exekutive wissen, ob Letztere konkrete Schritte plant, um auf nationaler Ebene auf ein entsprechende Gesetzesrevision hinzuwirken. (ks.)]]>