Via Justizdirektion ernten wir heute die Früchte, die in den vergangenen Jahrzehnten unter rotgrüner Regierung gesät worden sind: Eine unkontrollierte Jugendanwaltschaft mit unbegrenzter Finanzkompetenz ist im Kanton Zürich Tatsache. Für die SVP ist dieser Umstand unhaltbar und skandalös. Das Problem ist leider auch nicht nur ein kantonales. Die links-grüne Stadt Zürich gibt für ihre Sozialausgaben nach wie vor Unmengen aus. Auch im exemplarischen Falle «Carlos» versprach der Justizdirektor Martin Graf nach gewisser Einsicht ein weit günstigeres Setting ohne Kampfsport und Trainer Beqiri. Wie wir heute wissen, wurde diese Aussage dann bereits wieder korrigiert: «Carlos» trainiert weiterhin Thaiboxen mit Shemsi Beqiri, neu nun nicht mehr in Basel, sondern in einem Luxussetting in Holland. Nach wie vor alles auf Kosten des Zürcher Steuerzahlers. Die Justiz- und Finanzkommission haben gewirkt. Dennoch drängen sich noch viele Fragen auf: Wer wusste wann was? Platzierte der Justizdirektor letzte Woche in der Presse bewusst Falschaussagen oder war er schlichtwegs mit der eigenen Kommission anlässlich eines Falles bereits überfordert? Wie sieht die allgemeine Kontroll- und Kostenfrage in der Jugendanwaltschaft heute aus? Diese und weitere Fragen benötigen eine Antwort. Abhilfe schaffen kann in solchen Fällen einzig und alleine eine PUK. Die Zeit der Schönrederei sollte nun vorbei sein. Auch der Fall «Carlos» hat nun offenbar bereits wieder neue Kreise gezogen. Die SVP fordert deshalb Regierungsrat Graf, den zuständigen Departement-Chef auf, Verantwortung zu übernehmen. Die amtlich bewilligte Masslosigkeit im Fall «Carlos» geht nämlich munter weiter. Das Bundessgericht hatte nun verfügt, dass «Carlos» freigelassen werden müsse. Die Zürcher Behörden erfüllen dem Gewalttäter erneut alle Wünsche einer Rundumbetreuung. Obwohl man damals noch Fehler zugegeben hat, wird jetzt dieselbe Massnahme wieder bewilligt – einfach etwas weniger teuer. Das erneut bewilligte Sondersetting ist damit ein Sieg für die Sozialindustrie. Es kann der Bevölkerung nicht erklärt werden, weshalb ein renitenter Gewalttäter, der nach dem Entscheid des Bundesgerichts auf freien Fuss kommt, sich weiter auf derartige staatliche Leistungen stützen kann. Es ist dringend Zeit, dass auch im Jugendstrafrecht zielorientiertere und kontrolliertere Massnahmen greifen, die den Täter nicht nur zum Opfer machen. Nicht nur der Steuerzahler wird uns dies danken.