20 Minuten, 04.03.2023

Die EDU will eine Gesetzesänderung, damit Parteiwechsel keine Auswirkungen mehr auf die Sitzverteilung im Parlament haben.

Vom Vorstoss und dem geplanten Ausschluss aus dem Kantonsrat hält man auf der bürgerlichen Seite im Parlament wenig. Laut SVP-Kantonsrätin Nina Fehr Düsel ist ein Parteiwechsel innerhalb des Kantonsrats «unschön», aber legitim.

Darum gehts
Der Parteiwechsel von Kantonsrätin Isabel Garcia löste eine Welle der Empörung aus. Um solche Fälle in Zukunft zu verhindern, reichte die EDU Ende Februar eine Motion im Kantonsrat ein. Im Vorstoss fordern Parteimitglieder, dass ein Parteiwechsel einer in den Kantonsrat gewählten Person Konsequenzen hat.

«Der Sitz soll trotz Wechsel in der Partei bleiben. Nach einem Parteiwechsel muss diejenige Person aus dem Kantonsrat austreten, sich in der neuen Partei etablieren und bei den nächsten Wahlen neu kandidieren», sagt Motionsunterzeichner Thomas Lamprecht. Das Gesetz soll für den Zeitraum zwischen Wahl und Amtsantritt gelten. Bei einem Parteiübertritt würde somit der erste Ersatzkandidat oder die erste Ersatzkandidatin nachrücken.

Das sagen die Bürgerlichen
Vom Vorstoss und dem geplanten Ausschluss aus dem Kantonsrat hält man auf der bürgerlichen Seite im Parlament wenig. Laut SVP-Kantonsrätin Nina Fehr Düsel ist ein Parteiwechsel innerhalb des Kantonsrats «unschön», aber legitim: «In der Vergangenheit kam es auch schon vor, dass ein SP-Mitglied zur GLP übergetreten ist und die GLP so einen Sitz dazu gewonnen hat.»

Der Zeitpunkt des Parteiwechsels, so kurz nach den Wahlen, sei zu kritisieren, aber: «Deshalb gleich den Austritt aus dem Kantonsrat zu fordern, geht zu weit.» Fehr Düsel erachte es beispielsweise als sinnvoller, einen Zeitraum für nach den Wahlen zu definieren, in dem kein Parteiwechsel vollzogen werden darf: «Hierfür fände ich sechs Monate angemessen.»

FDP-Kantonsrat Marc Bourgeois versteht das Anliegen der EDU-Politiker. Aber eine solche Gesetzesänderung aufgrund eines einzigen Vorfalls wecke falsche Hoffnungen: «Wer Schlupflöcher sucht, findet sie. Frau Garcia hätte stattdessen auch vorerst bei der GLP bleiben, aber bis zum Amtsantritt am 8. Mai immer zusammen mit der FDP stimmen können.» Mitglieder des Kantonsrats stimmen nämlich gemäss Kantonsverfassung «ohne Weisungen».

Letztlich gehe es im Fall der ehemaligen GLP-Kantonsrätin um eine moralische Frage: «Was Frau Garcia gemacht hat, wird von vielen als unanständig wahrgenommen – doch Anstand kann man nicht per Gesetz verordnen.»

Das sagt Linksgrün
Auf linksgrüner Seite zeigt man sich vom Vorstoss ebenfalls mässig begeistert. Einen grossen Unterschied würde die gewünschte Änderung nicht machen. Thomas Forrer, Fraktionspräsident der Grünen Zürich sagt: «Gegenwärtig spricht die Motion ein wichtiges Thema an. Der Vorstoss verschiebt das Problem aber einfach ein paar Wochen nach hinten.»

Zwiegespalten gegenüber dem Vorstoss ist auch SP-Kantonsrat Nicola Siegrist. Auch er ist der Meinung, dass der Vorstoss das Problem nicht lösen werde. Ebenfalls sagt er: «Dass man die Partei wechselt, ist das gute Recht, auch wenn Garcias Wechsel undemokratisch ist.» Gehe es aber um die Kommissionsverteilung, dann ergebe der Vorstoss Sinn. «Die vorgeschlagene Wechselfrist der EDU bezweckt, dass es erst zu einem Parteiwechsel kommen kann, nachdem die Sitze in der Kommission verteilt sind.» Das spreche für den Vorstoss.

Markus Bischoff von der AL findet den Vorstoss gut und unterstützt deshalb die Forderung der EDU. Angesprochen darauf, dass es das Problem verschieben und nicht aufheben würde, meint Bischoff: «Eine Grenze ist eine Grenze und an dieser haftet immer etwas Willkürliches. Die Forderung der EDU bezweckt eine Anstandsfrist – und das ist richtig.» Er selbst habe ebenfalls über eine solche Anstandsfrist nachgedacht und habe ein halbes Jahr als sinnvoll erachtet.