Kurz nach meiner Wahl zur SVP-Nationalrätin des Kantons Zürich muss ich feststellen, dass ein politischer Gegner intensiv versucht, mir zu schaden. Er hat ein dubioses «Gutachten» bei einem österreichischen «Plagiatsjäger» anonym in Auftrag gegeben, das mir angebliche Fehler in meiner Doktorarbeit unterstellt, und dieses anschliessend anonym an alle möglichen Medien weitergeleitet. Es ist Zeit, dass die Öffentlichkeit von dieser himmeltraurigen Geschichte erfährt.

 

Küsnacht, 25. November 2023

Gemäss einem anonymen Schreiben, das zahlreichen Medien sowie der Universität Zürich zugestellt wurde, soll meine 2015 erschienene Doktorarbeit zur vorvertraglichen Anzeigepflicht im Versicherungswesen wissenschaftliche Fehler aufweisen. Nachzulesen sei das in einem «Plagiatsgutachten» des umstrittenen österreichischen «Plagiatsjägers» Stefan Weber vom 4. Oktober 2023, das den Adressaten auch gleich zugestellt wurde.

Offenbar wurde der Vorwurf den Schweizer Medien breit gestreut, erhielt ich doch in kurzer Zeit vier Anfragen zum Thema. Drei der Journalistinnen und Journalisten sahen nach Rücksprache mit mir und der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich davon ab, diese Story zu publizieren, weil offensichtlich zu wenig dran ist und die Nachteile der Verbreitung, welche diese zweifelhaften Informationen für mich bedeuten würde, in keinem Verhältnis zum schwachen öffentlichen Interesse an einer solchen Information stünde. Der vierte Journalist, der mich später kontaktiert hatte, liess sich trotz dieser Bedenken nicht von seinem Vorhaben abbringen, weshalb das Gericht eingeschaltet werden musste, das dem Medium die Verbreitung dieser Vorwürfe am 27. Oktober 2023 postwendend verbot.

Da ich weiterhin Fragen von Journalisten zu den Vorwürfen erhalte, möchte ich mich öffentlich erklären, da die Wählerinnen und Wähler ein Recht darauf haben, direkt von mir von diesen traurigen Ränkespielen zu erfahren.

 

Umtriebiger österreichischer Plagiatsjäger

Meine Dissertation ist kein Plagiat, sondern eine wissenschaftliche Arbeit, an der ich, neben meiner beruflichen Tätigkeit, während sechs Jahre arbeitete. Vor acht Jahren wurde sie von zwei renommierten Professoren der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich geprüft und als gut bewertet. Dass bei einem 220-seitigen Werk mit insgesamt 734 Verweisen sehr wenige kleinere Flüchtigkeitsfehler in Fussnoten vorkommen können, ist klar. Der Vorwurf, dass diese wenigen Fussnotenfehler systematisch oder gar in unlauterer Absicht erfolgt seien, ist hingegen unwahr und eine bösartige Unterstellung.

Ein solcher Vorwurf wird nun aber in einem «Plagiatsgutachten» erhoben, das ein anonymer Auftraggeber beim umstrittenen österreichischen «Plagiatsjäger» Stefan Weber in Auftrag gegeben hat und das in der Folge anonym den Medien verteilt und offenbar genauso anonym der Universität Zürich mit der Aufforderung eingesandt worden ist, ein Verfahren gegen mich einzuleiten. Die Universität Zürich ist gesetzlich verpflichtet, solchen (wenn auch unberechtigten) Vorwürfen nachzugehen, und hat nun ein solches Verfahren eingeleitet.

Ich gehe davon aus, dass die Abklärungen an der Universität Zürich die Authentizität meiner Dissertation vollumfänglich bestätigen werden. Das «Gutachten» Weber besteht aus 30 Seiten, worin Passagen aus meiner Dissertation zusammenkopiert und Passagen aus anderen Werken gegenübergestellt werden, sowie einer einzigen Seite Kommentar. Die mir im «Gutachten» gemachten Vorwürfe, vorwiegend vermeintliche Fussnotenfehler, lassen sich einfach widerlegen oder wurden im Rahmen des erwähnten gerichtlichen Verfahrens bereits widerlegt.

Dass ein selbsternannter Plagiatsjäger, selbst weder Schweizer noch Jurist und deshalb im Umgang mit der hiesigen Zitierpraxis nicht vertraut, nach Erteilung eines gut bezahlten Gutachtensauftrags unabhängig von dessen Inhalt zum Schluss kommt, das ihm vorgelegte Werk sei ein Plagiat, ist keine Überraschung. Wie sich bereits aus der Wikipedia-Zusammenstellung von Webers Plagiatsvorwürfen ergibt, kommt Herr Weber meistens zu diesem Resultat, doch stellt sich im Nachhinein in der Mehrzahl der Fälle (fast 80%!) heraus, dass diese Einschätzung falsch ist, oder es zeigt sich sogar, dass der Plagiatsjäger – wie im Fall des Gerichtsmediziners Graw[1] – selbst einem Betrüger aufgesessen ist und es sich nicht beim geprüften Werk, sondern beim vermeintlichen Original um eine Fälschung handelt. Aber schliesslich wird der Plagiatsjäger ja nicht dafür bezahlt, um die gute wissenschaftliche Qualität des untersuchten Werkes zu bestätigen, sondern um im Interesse seines Auftraggebers einen Plagiatsvorwurf zu erheben. Selbst wenn er sich im Nachhinein entschuldigen muss, ist der Ruf des Opfers bereits beschädigt, und die Medien sind dann ohnehin nicht mehr interessiert.

 

Dubioses und fehlerhaftes Denunziationsschreiben

Was mich stärker beschäftigt, ist die Frage, wer die anonyme Person ist, die mich offenbar derart hasst, dass sie Gutachten über mich erstellen lässt und mich vor der gesamten schweizweiten Öffentlichkeit anschwärzt. Ich sah mich immer als konziliante, auf Ausgleich bedachte Juristin und Politikerin, habe – zumindest nach meinem eigenen Empfinden – weder Feinde noch erbitterte Gegner und kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wer zu einer solchen Niederträchtigkeit in der Lage sein könnte.

Gemäss dem mir vorliegenden anonymen Schreiben an «Prof. Dr. Nicolas Diebold, Dekan der juristischen Fakultät der Universität Zürich» vom 23. Oktober 2023 behauptet der Autor bzw. die Autorin des Denunziationsschreibens, er bzw. sie sei eine «promovierte Juristin», die «schwergewichtig im Versicherungsrecht», also meinem Fachgebiet, tätig sei, und sich wegen meiner Dissertation Sorgen um den Ruf der Universität Zürich und die richtige Vertretung der Bürger mache. Schon das ist etwas merkwürdig, gibt es doch in der Schweiz höchstens eine Handvoll Anwältinnen, auf die diese Beschreibung zutreffen würde. Mit ihnen habe ich entweder ein sehr gutes Verhältnis oder sie sind mir überhaupt nicht bekannt. Was noch mehr stutzig macht:

 

  1. Wieso bedient jemand, der sich um den Ruf der Universität Zürich sorgt, nicht nur diese mit den Vorwürfen, sondern gleichzeitig auch zahlreiche Medien? Wird damit der Ruf der Universität Zürich nicht eher gefährdet statt geschützt?
  2. Ist es normal für eine wissenschaftlich interessierte Anwältin, dass sie nicht weiss, wer Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät (nicht «juristische» Fakultät) der Universität Zürich ist? Diese Funktion übt, wie jedem Zürcher Juristen bekannt ist, seit 2020 Prof. Dr. Thomas Gächter aus. Herr Prof. Dr. Nicolas Diebold ist Ordinarius für öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Luzern.
  3. Nimmt eine normale Anwältin, der es nur um den Ruf der Universität Zürich und die korrekte Vertretung der Stimmbürger geht, einen vermutlich fünfstelligen Betrag in die Hand, um beim umstrittenen Plagiatsjäger Weber in Österreich ein «Plagiatsgutachten» zu bestellen?
  4. Würde eine solche Person, der es angeblich um die wissenschaftliche Lauterkeit eines vor 8 Jahren geschriebenen Buches (und nicht um politische Manöver und meine Schädigung) geht, ihre Denunziation der Universität Zürich ausgerechnet am 23. Oktober 2023, also nur einen einzigen Tag nach meiner Wahl in den Nationalrat, zustellen?

 

Alle diese Auffälligkeiten vermitteln mir den Eindruck, dass nicht eine um die Lauterkeit der wissenschaftlichen Forschung besorgte Anwältin, sondern ein politischer Gegner oder eine politische Gegnerin hinter dieser niederträchtigen, sachlich nicht gerechtfertigten Denunziation steht.

 

Bitte um Hinweise

Klar bleibt für mich: Ich bin es gewohnt, gegen Widerstände zu kämpfen und lasse mich durch solche Angriffe unmittelbar nach der Wahl in den Nationalrat nicht unterkriegen.

Falls Sie, sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, eine Idee haben, wer hinter dieser Aktion stehen könnte, wäre ich für sachdienliche Hinweise dankbar.

Im Übrigen möchte ich mich nun aber auf meine weitere politische Arbeit konzentrieren und werde keine weiteren Erklärungen abgeben, bis neue Fakten vorliegen. Besten Dank für Ihr Verständnis.

 

Ihre Nina Fehr Düsel

 


[1] Vgl. dazu den spannenden Kriminal-Podcast «ZEIT-Verbrechen», Folge 126 « Zerstörung der Existenz: Der Hinterhalt», https://www.youtube.com/watch?v=nuyoJRjNlXM , abgerufen am 12.11.2023.