Nach meinem Statement vom 25. November 2023 und dem am Folgetag in der NZZ am Sonntag erschienenen Artikel „Mysteriöse Plagiatsvorwürfe gegen SVP-Hoffnungsträgerin Nina Fehr Düsel“ war eigentlich alles gesagt, was es im Moment zu diesem Thema zu sagen gibt. Ein Medium war anderer Meinung und fand es nötig, gestern Samstag noch einmal einen Artikel gegen mich zu publizieren, obwohl es eigentlich überhaupt nichts Neues zu berichten gibt. Titel: „Plagiatsjäger ist hinter Dr. Nina Fehr Düsel her». Da der Artikel verschiedene falsche und irreführende Informationen enthält, sehe ich mich nun doch veranlasst, auch dazu noch Stellung zu nehmen:

Küsnacht, 3. Dezember 2023

Hat BLICK einen Prozess gegen mich gewonnen?

Durch die Formulierung „Mit Entscheid vom 28. November, also einen Monat nach dem Schreibverbot, hat Blick nun den gerichtlichen Segen, das zu tun, was Blick auch ohne die superprovisorische Verfügung getan hätte: Er darf die aktuelle Faktenlage wiedergeben“ möchte BLICK offenbar den Eindruck erwecken, anders als im Verfahren um die superprovisorischen Massnahmen habe er im nachfolgenden Entscheid zu den vorsorglichen Massnahmen Recht bekommen. Das trifft nicht zu. Das Gericht gab mir auch im genannten zweiten Entscheid von A bis Z Recht und bestätigte das an den BLICK gerichtete Verbot zu behaupten, bei meiner Dissertation handle es sich um ein Plagiat, vollumfänglich. Um hier Klärung zu schaffen und weitere solche Irreführungen zu verunmöglichen, habe ich sowohl den ersten wie auch den zweiten Entscheid unterhalb dieses Statements als pdf integral aufgeschaltet.

Nur eine schäbige Retourkutsche

Der Artikel ist damit nichts als eine schäbige Racheaktion, mit der sich der BLICK auf das Niveau des anonymen Denunzianten begibt, der ihn, andere Medien und die Uni mit diesen Vorwürfen bedient hat. Dies ergibt sich auch daraus, dass es der BLICK für nötig befand, entgegen der Usanz den Namen der Richterin zu nennen, was wohl auch als kleine Retourkutsche gedacht war. So sehen schlechte Verlierer aus.

Anonymer Denunziant wird vom BLICK gedeckt

Wie tendenziös der BLICK-Artikel ist, ergibt sich schon aus dem irreführenden Titel. Nein, nicht „Plagiatsjäger“ Weber ist „hinter mir her“, sondern irgendein erbärmlicher politischer Gegner, der sich als „promovierte Versicherungsjuristin“ ausgibt, Weber bezahlt hat und wohl mangels sachlicher Argumente versucht, mich auf diese Weise bei diversen Medien und der Universität anzuschwärzen. Dieser anonyme Denunziant wird vom BLICK im ganzen Artikel mit keinem Wort erwähnt, was den Eindruck erweckt, dass er mit ihm unter einer Decke steckt. Dieses Versteckspiel des BLICKS und des Denunzianten wird aber auf lange Sicht nicht funktionieren. Erste, sehr interessante sachdienliche Hinweise zur anonymen Urheberschaft der Vorwürfe sind bereits eingegangen.

Einsatz des Doktortitels im Wahlkampf

Falsch ist auch die Behauptung, ich hätte meinen Dr.-Titel im Wahlkampf im grossen Stil eingesetzt. Das stimmt nicht. In über 95% meiner Auftritte, Inserate, Online-Werbung und Plakate erschien mein Name ohne das vorangestellte „Dr.“. Das wurde im gerichtlichen Verfahren nachgewiesen, was den BLICK aber nicht hindert, diese falsche prozessuale Behauptung auch in diesem Artikel nochmals zu wiederholen.

Scheinheiliger BLICK wollte nie Plagiats-Vorwurf erheben

Mit der Aussage, die oben unter Ziffer 1 zitiert wurde und der Behauptung, ich hätte selbst getan, was ich BLICK „verbieten lassen wollte: „Auf ihrer Website schrieb sie über die Vorwürfe – aus ihrer Sicht: «Meine Dissertation ist kein Plagiat, sondern eine wissenschaftliche Arbeit (…)» möchte BLICK den Eindruck erwecken, er hätte – genau wie ich in meinem Statement – nur über Fakten berichtet und gar nie einen Plagiatsvorwurf erheben wollen. Auf S. 4 des superprovisorischen Entscheids vom 27. Oktober 2023 und auf S. 17 des Massnahmeentscheids vom 28. November 2023 kann nachgelesen werden, dass diese scheinheilige Behauptung nicht verfängt.

Was treibt den BLICK an?

Anders als andere Medien, die den anonymen Vorwürfen von Anfang an skeptisch gegenüberstanden und auf jegliche Berichterstattung verzichteten oder wie die NZZ a.S. wenigstens einigermassen sachlich darüber berichteten, hat sich der BLICK offenbar wie Plagiatsjäger Weber vom anonymen Denunzianten instrumentalisieren lassen. Während Weber wenigstens Geld dafür erhielt, stellt sich die Frage, was den BLICK (abgesehen von seinem Rachebedürfnis) antreibt, eine solche Geschichte ohne jeden Informationswert und aus reiner Schädigungsabsicht zu veröffentlichen. Was immer der BLICK damit erreichen möchte – die Reaktionen, die ich erhalte und sogar die Kommentare auf der BLICK-Seite sprechen dafür, dass diese Art von Fertigmacher-Journalismus nicht überall gut ankommt.

Kompetenz zur Beurteilung juristischer Dissertationen

Am Schluss seines Artikels erwähnt der angeblich nur an den Fakten interessierte BLICK noch zwei Beispiele, mit denen er seine These (bzw. diejenige des anonymen Denunzianten und von dessen Auftragnehmer Weber) beweisen möchte. Beide Beispiele wurden schon dem Bezirksgericht Meilen vorgelegt und vermochten dieses nicht zu überzeugen. Dazu muss ich in grundsätzlicher Hinsicht darauf hinweisen, dass es nicht die Aufgabe des BLICKS ist, ein Tribunal über meine vor 8 Jahren verfasste versicherungsrechtliche Dissertation abzuhalten. Dies ist, wenn überhaupt, Aufgabe der Universität. Dem BLICK fehlt dazu, mit Verlaub, jegliche Kompetenz. Dies vorausgeschickt ganz kurz zu diesen beiden Beispielen:

  • Juristische Binsenwahrheiten

Dass die Antworten eines Versicherungsnehmers auf einen Fragebogen des Versicherers „einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen über Gefahrentatsachen dar(stellen).», ist weder eine Erfindung von mir noch eine solche desjenigen Autoren, in dessen Buch Weber diesen Satz auch gefunden hat, sondern das ist eine juristische Binsenwahrheit. Jede Juristin und jeder Jurist, die/der sich zum Thema äussert, würde diesen Satz gleich oder ähnlich schreiben. Gewisse Dinge sagen eben alle Juristen ähnlich oder gleich, unter anderem, weil sie dieselbe Ausbildung durchgemacht haben. Oder möchten der Denunziant, „Plagiatsjäger“ Weber und ihr Sprachrohr BLICK nun jeden Juristen aufs Schafott führen, der z.B. (wie schon ein paar Hundert Juristen vor ihm) schreibt: „Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.“?

  • Eine von zwei Meinungen

Zum zweiten Beispiel: Zu diesem Thema gibt es genau zwei mögliche Meinungen. Entweder lässt man die Anwendung des OR in diesem Gebiet zu oder nicht. Tatsächlich vertrete ich wie der genannte Experte Fuhrer und viele -ebenfalls nicht erwähnte! – andere Juristen die erstgenannte Auffassung und habe dies mit den einleitenden Worten „Meines Erachtens“ zum Ausdruck gebracht. So what? Es gibt einen Grund für das Sprichwort „Schuster bleib bei deinen Leisten“ bzw. weshalb nur Fachleute solche Urteile fällen sollten, nicht ein angeheuerter Publizist aus Österreich und auch nicht der beleidigte Journalist eines Schweizer Revolverblattes.

Ich hätte mir einen ruhigeren, auf die politische Arbeit fokussierten Start in meine erste Nationalrats-Session gewünscht, aber es gibt offenbar eine Gruppe von Personen, denen ich ein Dorn im Auge bin. Mit dem BLICK haben sie nun ein Publikationsorgan gefunden. Auch wenn mir bewusst ist, dass ich mich so mit einem schwergewichtigen und rücksichtslosen Gegner anlege – ich werde mich wehren. Das bin ich meinem politischen Auftrag sowie meinen Wählerinnen und Wählern schuldig.

Ihre Nina Fehr Düsel

Link zum Gerichtsurteil (2023-11-28)

Link zum Gerichtsurteil (2023-10-27)