Ausländer, die sich der Verhetzung schuldig gemacht haben, sollen ausgewiesen werden. Das hat die Rechtskommission des Nationalrats beschlossen, basierend auf einer Initiative des GLP-Nationalrats Beat Flach.
Die Rechtskommission des Nationalrats hat am Freitag die Initiative «Hassrede in den Katalog der Landesverweisung aufnehmen» mit 13 zu 5 Stimmen angenommen. 4 Personen enthielten sich der Stimme.
Demnach sollen in der Schweiz lebende Ausländerinnen und Ausländer des Landes verwiesen werden, wenn sie Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, ethnischen Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung oder Menschenwürde öffentlich diskriminieren und deswegen verurteilt werden.
Gemäss der aktuellen Fassung des Antirassismusartikels ist die öffentliche Hassrede bereits im Schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 261bis StGB) verankert und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet, wenn jemand deswegen verurteilt wird. Dabei können die Behörden schon heute fakultativ einen Landesverweis aussprechen. Neu soll der Straftatbestand in den Katalog der obligatorischen Landesverweisung aufgenommen werden (Art. 66a StGB). Wird ein Ausländer oder eine Ausländerin wegen eines der 16 im Katalog aufgeführten strafbaren Handlungen verurteilt, muss er oder sie die Schweiz für 5 bis 15 Jahre verlassen.
Hassreden verschärfen Konflikte
Die Initiative zur Ausdehnung des Katalogs auch auf den Straftatbestand Diskriminierung und Hass geht auf den Aargauer GLP-Nationalrat Beat Flach zurück.
Einer der Gründe für die Initiative sei die aktuelle Situation rund um den Gaza-Krieg, sagt Flach. «Mein grösster politischer Irrtum war, dass ich dachte, der Antisemitismus und der Nationalsozialismus seien überwunden.» Dort würden Hassreden wie eine Initialzündung wirken und Konflikte verschärfen.
Die Ausdehnung der Hassrede in den Katalog der obligatorischen Landesverweisung solle dabei vor allem abschreckend sein und präventiv wirken.
SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel begrüsst den Entscheid der Kommission auf Anfrage. Hassreden hätten überall zugenommen. Umso wichtiger sei es darum, die Straftäter vor Gericht zur Verantwortung zu ziehen. «Wenn Einbrecher obligatorisch des Landes verwiesen werden, muss dies auch für Hassredner gelten.»
Dass die Idee von der GLP gekommen sei, habe sie überrascht, zeige aber umso mehr die Dringlichkeit des Problems, sagt Fehr Düsel. Alle Parteien, mit Ausnahme der SP, hätten der Initiative zugestimmt. «Solche parteiübergreifenden Lösungen sind die besten.»
SP-Nationalrätin Min Li Marti zeigt sich nicht überrascht über die hohe Zustimmung. «Ich kann die Motivation hinter der Initiative verstehen», sagt sie. Hassprediger oder Terrorsympathisanten seien ein Problem. Allerdings werde der Deliktskatalog für die obligatorische Landesverweisung damit zu stark ausgeweitet, sagt sie. Wenn hier das Augenmass verlorengehe, fehle die Verhältnismässigkeit.
Ähnlich sieht es Raphaël Mahaim, Nationalrat der Grünen. Dass verurteilte Hassredner automatisch ausgeschafft werden sollen, gehe zu weit. Jedoch würden die Grünen einer grundlegenden Diskussion über den Katalog offen gegenüberstehen.
Leicht mehr Verurteilungen
Die Zahl der Verurteilungen wegen Diskriminierung oder Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) hat in den letzten Jahren leicht zugenommen, wie Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen. Der Anteil der verurteilten ausländischen Staatsangehörigen schwankt im Laufe der Jahre leicht. Von den insgesamt 74 wegen Hassreden verurteilten Personen im Jahr 2022 waren 19 ausländische Staatsangehörige.
Das Bundesamt für Justiz will sich zum Entscheid des Nationalrates nicht äussern. Als Nächstes wird die Rechtskommission des Ständerates über die Initiative entscheiden.