Besetzer mussten nichts zahlen Dennoch verzichtete der Zürcher Polizeivorsteher darauf, den 16 kurzzeitig verhafteten und namentlich bekannten Besetzern, die von ihnen am 5. August 2014 grobfahrlässig verursachten Kosten in Höhe von 234 000 Franken für das Grossaufgebot von Polizei weiterzuverrechnen. Hingegen wäre die rechtliche Grundlage hierfür durch das kantonale Polizeigesetz klar gegeben, so dass man die Verursacher eines Polizeieinsatzes zur Kasse bitten kann, wenn vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt wurde. Dieser Sachverhalt war bei der Blockade vom vergangenen August gegeben. Die bekannten Verhafteten hielten die Hohlstrasse aus Protest gegen die Räumung des Labitzke-Areals während fünf Stunden besetzt. Eine dieser Personen liess sich gar die Arme und Beine in zwei mit Zement und Backsteinen gefüllte Abfallcontainer einbetonieren. Danach wurde rund ein Dutzend der beteiligten Chaoten wegen Nötigung und Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration kurzzeitig verurteilt. Die entstandenen Kosten sollten nicht die Steuerzahler tragen müssen, sondern sollten die Verursacher zu tragen haben. Während Hockey- und Fussballclubs für die Polizeikosten aufkommen müssen, hatte der Polizeivorsteher jedoch darauf verzichtet, den Chaoten die Räumungskosten aufzuerlegen. Fatale Signale Was dieser Einsatz gemäss Aussage des Polizeivorstehers mit der polizeilichen Grundversorgung zu tun hat, ist schleierhaft. Ein grosser Teil der Bevölkerung hatte für diesen Entscheid kein Verständnis. Das damit ausgesandte Signal und die entspre- chenden Folgen sind fatal, sodass dies nahezu zum Nachahmen animiert. Zwei Postulate der SVP Die SVP-Gemeinderatsfraktion hatte somit zwei Postulate eingereicht, mit denen dieser Entscheid hätte korrigiert werden können. Der Gesamtstadtrat solle Wolff dazu bringen, die Verursacher des Polizeieinsatzes doch noch zur Kasse zu bitten – einerseits für die Entfernung der Strassenblockade, andererseits für die Räumung des Areals selbst. Die Betroffenen können eine solche Rechnung auch vor Gericht anfechten, gab die FDP zu bedenken. Daher wäre es die Aufgabe der Exekutive gewesen, in einem solch ausserordentlichen Fall eine Verfügung auszustellen. Dann hätten die Kosten auch klar auferlegt werden können. Wolff selbst äusserte sich nur kurz. Er begnügte sich mit dem Verweis, dass er sich an die in Zürich herrschende Praxis gehalten habe, und erntete Buhrufe, als er auf die Kosten der Gemeinderatsdebatte verwies. Die Postulate scheiterten leider mit 49 zu 71 beziehungsweise 47 zu 75 Stimmen – bei Namensaufruf. Wir setzen uns jedoch weiter dafür ein, dass wir in Zukunft gegenüber illegalen Besetzern und Demonstranten bessere Signale setzen können. Nina Fehr Düsel, Gemeinderätin SVP 7 und 8]]>